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MPC MS Santa Leonarda: Sparkasse Hannover zahlt Anleger im Vergleichswege 19.000 Euro

Hoffnung für geschädigte Anleger

(lifePR) (Düsseldorf, )
Vor dem OLG Celle (3 U 132/13) schlossen die Sparkasse Hannover und der von mzs Rechtsanwälte vertretene Anleger Ende letzten Jahres einen Vergleich. In der ersten Instanz (LG Hannover - 11 O 148/12) hatte der Anleger noch den eingeklagten Betrag in Höhe von € 26.500,- zugesprochen erhalten. Nun wählt er eine wirtschaftlich sehr interessante Lösung. Statt den Fonds auf die Sparkasse Hannover zu übertragen, erhält er bei Behalt des Fonds eine Einmalzahlung iHv € 19.000,- von der Sparkasse Hannover.

Rechtsanwalt Pascal John von mzs Rechtsanwälte, der den betroffenen Anleger vertreten hatte: "Dies zeigt wieder einmal, dass Anleger, die falsch beraten worden sind, nicht vor einem gerichtlichen Verfahren zurückschrecken sollten. Ich hätte selbstverständlich gerne ein Urteil erstritten, denn für die Sparkasse und MPC war das Thema Prospektfehler bzgl. der Innenprovisionen höchst brisant. Dennoch musste ich dem Mandanten aus wirtschaftlichen Gründen zu diesem Vergleich raten. Unser Mandant ist durch die Zahlung der Sparkasse Hannover mehr oder weniger schadlos gestellt worden." Laut Zweitmarktbörsen hat der Fonds zumindest noch einen gewissen Restwert.

In erster Instanz urteilte das LG Hannover, dass eine ausreichende Aufklärung über die (weit) über 15 % liegenden Innenprovisionen nicht erfolgt sei.

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Die Kanzlei mzs Rechtsanwälte blickt auf eine lange Geschichte zurück. Die mittelständische Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf geht aus der 1954 gegründeten alt eingesessenen wirtschaftsrechtlichen Kanzlei Kortländer & Partner hervor. Mit Eintritt von Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen im Jahre 1986 als Partner der Kanzlei erfolgte die konsequente Spezialisierung auf das Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit 1996 führt Herr Meyer zu Schwabedissen die Kanzlei, seit 2005 unter dem Namen "mzs Rechtsanwälte".

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