Aktuell bestehe die reale Gefahr, dass Ethanol künftig „quasi aus Versehen“ nicht mehr verfügbar sein könnte, heißt es im Antrag. Hintergrund sei, dass bei der Einstufung der Substanz lediglich Studien zur oralen Aufnahme berücksichtigt worden seien. In diesem Fall sei Ethanol unbestritten toxisch. Eine differenzierte Analyse der Wirkung von Ethanol als Desinfektionsmittel liege nicht vor und habe daher keine Berücksichtigung gefunden.
Die Zuordnung der Substanz in die ECHA Kategorie 2 wegen möglicher krebserregender und reproduktionstoxischer Wirkungen würde den Einsatz von Ethanol als Desinfektionsmittel einschränken. Bei einer Zuordnung von Ethanol durch die EU Behörde zu Klasse 1 wäre Ethanol nicht mehr als Bestandteil von Desinfektionsmitteln zuzulassen.
Ethanol sei wesentlicher Bestandteil wirksamer Desinfektionsmittel im medizinischen Bereich und damit unverzichtbar, so die Delegierten.