Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 250161

Kolpingwerk Deutschland St.-Apern-Str. 32 50667 Köln, Deutschland http://www.kolping.de
Ansprechpartner:in Herr Heinrich Wullhorst +49 221 20701241
Logo der Firma Kolpingwerk Deutschland
Kolpingwerk Deutschland

30 Jahre „Laborem Exercens“

Kolpingwerk Deutschland fordert Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Gesellschaftsarbeit

(lifePR) (Köln, )
Das Kolpingwerk Deutschland erinnert an die vor 30 Jahren erschienene Enzyklika „Laborem Exercens“ des seligen Papstes Johannes Paul II. und verweist auf die aus der Enzyklika abgeleitete Forderung nach einer Gleichwertigkeit von Erwerbsarbeit, Familienarbeit und Gesellschaftsarbeit in seinem sozialpolitischen Grundlagenpapier „Arbeit neu begreifen“.

„Ein Verständnis, das den Menschen eher als Objekt der Arbeit oder die Arbeitsbedingungen von vorneherein als gegeben und den Menschen als davon ausschließlich abhängig, widerspricht einem christlichen Arbeitsverständnis“, erläutert der Bundessekretär des Kolpingwerkes Deutschland, Ulrich Vollmer. Persönlichkeitsentfaltung und christliche Weltgestaltung seien im Arbeitsbegriff der christlichen Soziallehre nicht zu trennen. Dem Menschen komme daher ein Rechts auf Arbeit zu.

Neben der Erwerbsarbeit sieht der katholische Sozialverband mit 260.000 Mitgliedern aber auch die Familienarbeit und die gesellschaftlich wertvolle Arbeit (ehrenamtliches bzw. bürgerschaftliches Engagement) als gleichwertige Arbeitsformen. „Sie tragen zur christlichen Gestaltung der Welt bei“, betont Vollmer. Unter Familienarbeit wird die nicht gewerbliche Erziehung und Betreuung von Kindern sowie die Pflege von Angehörigen verstanden. Mit Gesellschaftsarbeit verbindet das Kolpingwerk Deutschland diejenigen Tätigkeiten, die das Charakteristikum der Freiwilligkeit
und der Gemeinwohlorientierung aufweisen.

Als Anerkennung und Anreiz für erbrachte ehrenamtliche Leistungen erinnert der Verband an seine Forderung nach der Einführung einer Zeitspende. Mit der Zeitspende könnten freiwillig erbrachten Leistungen steuerlich anerkannt werden. Dieses Prinzip fördert die Aufnahme wichtiger freiwilliger Leistungen einerseits und folgt andererseits dem Leistungsprinzip, denn, so Vollmer, freiwillige Leistungen sind weder selbstverständlich noch zu verordnen, jedoch für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.