Sie verfügt über besondere Expertise in der Beratung gehörloser Mandantinnen und Mandanten. Als Kind gehörloser Eltern (CODA) bietet sie ihre Beratung auch in Deutscher Gebärdensprache an und engagiert sich gezielt für barrierefreie Rechtsaufklärung. Am 25. April 2026 hält sie in Ulm einen Vortrag speziell für gehörlose Menschen.
Auch im Interview werden Themen wie Kündigungsschutz, Abmahnung und grundlegende Fragen des Arbeitsrechts angesprochen. So erfahren die Leser, dass der besondere Kündigungsschutz nicht bedeutet, dass eine Kündigung unmöglich ist. Die Arbeitgeber müssen jedoch zusätzliche Hürden beachten und insbesondere die Zustimmung des Integrationsamts einholen.
Das Integrationsamt spielt eine entscheidende Rolle im Kündigungsprozess. Es prüft jeden Fall individuell, hört die betroffene Person an und kann etwa bei krankheitsbedingten Kündigungen, Gespräche mit allen Beteiligten führen oder den Arbeitsplatz begutachten. Ziel ist es, eine faire und sachgerechte Entscheidung zu treffen.
Das Interview mit Judit Nothdurft ist auf dem Portal für Hörbehinderte / Gehörlose www.deafservice.de zu lesen. Ebenfalls hier sind Adressen von Rechtsanwälten zu finden, die ihre Klienten in Gebärdensprache beraten können.