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IVD fordert: Wohngelderhöhung muss mindestens Wohnpreisinflation ausgleichen

Realer Wert des Wohngeldes seit 2001 um rund 10 Prozent gesunken

(lifePR) (Berlin, )
Der IVD Bundesverband begrüßt die von Bundesminister Tiefensee angeregte Erhöhung des Wohngeldes. "Allerdings muss über die Erhöhung zumindest ein Ausgleich der Wohnpreisinflation sichergestellt werden. Insbesondere muss die drastische Preisteuerung der Betriebs- und Heizkosten ausgeglichen sein", fordert Jens-Ulrich Kießling, Präsident des Immobilienverbands IVD, dem mit 6.000 Mitgliedern stärksten Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. "Ohne Berücksichtigung der Nebenkosten wäre die Anpassung nur ein Tropfen auf den heißen Stein."

Inflationsbedingt ist der reale Wert des Wohngeldes seit der letzten Wohngelderhöhung im Januar 2001 um gut zehn Prozent gesunken. "Um diese Wertminderung auszugleichen, ist eine Erhöhung im selben Rahmen unverzichtbar. Etwaige Mietanpassungen könnten somit ausgeglichen werden. Ohne eine entsprechende Erhöhung würden die betroffenen Mieter insgesamt wirtschaftlich schlechter gestellt und wären eventuell gezwungen, ihre angestammten Wohnquartiere zu verlassen", erläutert Kießling.

Zum Jahresende 2006 erhielten in Deutschland rund 666.000 Haushalte aufgrund ihres geringen Einkommens Wohngeld als Zuschuss zur Miete beziehungsweise zum selbstgenutzten Wohneigentum. Das entspricht rund 1,7 Prozent aller privaten Haushalte. Der durchschnittliche monatli-che Wohngeldanspruch lag bei 91 Euro.

IVD Bundesverband

Der IVD ist die Berufsorganisation und Interessensvertretung der Beratungs- und Dienstleistungsberufe in der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist mit ca. 6.000 Mitgliedsunternehmen der zahlenmäßig stärkste Unternehmensverband der Immobilienwirtschaft. Zu den Mitgliedsunternehmen zählen Immobilienberater, Immobilienmakler, Bauträger, Immobilienverwalter, Finanzdienstleister und Bewertungs-Sachverständige und viele weitere Berufsgruppen der Immobilienwirtschaft. Der IVD ist im Jahr 2004 als Zusammenschluss aus den bis dahin selbständigen Traditionsverbänden Ring Deutscher Makler (RDM) und Verband Deutscher Makler (VDM) entstanden. Die Aufnahme in den IVD Bundesverband erfolgt nach Abschluss einer umfassenden Sach- und Fachkundeprüfung und gegen Nachweis des Abschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Der vollständige Name des Verbandes lautet: "Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V."

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