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Initiative Chronische Wunden e. V. Wipertistr. 1 a 06484 Quedlinburg, Deutschland http://www.icwunden.de
Ansprechpartner:in Herr Martin Motzkus

Offener Brief der Initiative Chronische Wunden an den G-BA

Welche Verbandmittel mit antimikrobiellen Substanzen dürfen ab 03.12.2021 erstattet werden?

(lifePR) (Quedlinburg, )
Eine Reihe von Verbandmitteln mit antimikrobiellen Substanzen dürfen ab 03.12.2021 nicht mehr von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernommen werden. In Abschnitt P der Arzneimittel-Richtlinie vom 20.08.2020 (zuletzt geändert am 03.09.2020 - BAnz AT 01.12.2020 B4) sind die zugelassenen Wundbehandlungsmittel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu definiert. Leider sind insbesondere die bisher bei infizierten und kritisch kolonisierten Wunden umfassend eingesetzten Verbandmittel mit antimikrobiellen Substanzen nicht mehr aufgeführt. Das betrifft zum Beispiel die antiseptischen Wirkstoffe Octenidin und Polyhexanid. Sie stehen damit faktisch dem behandelnden Arzt nicht mehr zur Wundversorgung zur Verfügung. Sie boten bisher eine Alternative zu lokalen Antibiotika, da durch sie keine Bildung von Resistenzen provoziert werden. Damit stellen sich den ärztlichen und pflegerischen Versorgern der aktuell geschätzten 2,7 Mio. Menschen mit Wunden pro Jahr, davon ca. 1 Mio. mit chronischen Wunden (Dauer über acht Wochen), einige Fragen. Wie können Menschen mit chronischen Wunden ab dem 03.12.2021 adäquat versorgt werden, welche Produkte übernimmt die GKV? Kommt es wieder zu einem vermehrten Einsatz von lokalen Antibiotika? Nur diese werden durch die GKV noch erstattet. Dem unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz hatte aber bereits 2015 der damalige Gesundheitsminister Gröhe den Kampf angesagt. In seinem 10-Punkte-Plan zur Bekämpfung resistenter Erreger heißt es: „Resistente Bakterien sind als Erreger nosokomialer Infektionen besonders gefährlich, da für eine Therapie nur noch wenige, ggf. auch keine Antibiotika mehr zur Verfügung stehen. Die Entstehung von Antibiotika-Resistenzen wird durch einen unsachgemäßen Antibiotika-Einsatz beschleunigt. Konsequenzen sind längere und deutlich schwerere Krankheitsverläufe und vorzeitige Todesfälle.“

Die medizinische Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden (ICW), die die Interessen der Patienten mit chronischen Wunden, sowie Wundbehandler aus unterschiedlichen Berufsgruppen vertritt, hat Anfang Februar einen offenen Brief an den Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses versendet. Die ICW ist stellungnahmeberechtigte Fachgesellschaft im G-BA. Sie hat eine Liste übermittelt, die die wichtigsten, bisher nicht geklärten Fragen aus der Neudefinition der Wundbehandlungsmittel beinhaltet. Die ICW verspricht sich daraus eine Diskussion, die im Endergebnis Klarheit für die tägliche Versorgung der betroffenen Patienten bringt. Den ärztlichen und pflegerischen Versorgern muss es auch weiterhin möglich sein, eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.

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Medizinische Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden

Initiative Chronische Wunden e. V.

Die Initiative Chronische Wunden ist eine multiprofessionelle Fachgesellschaft, die sich für die Belange von Menschen mit chronischen Wunden sowie deren Behandler professionell engagiert. Ziele der ICW sind die Prävention chronischer Wunden und die Unterstützung von Menschen mit chronischen Wunden (z.B. Dekubitus, Ulcus cruris, Diabetisches Fußsyndrom) und therapeutischer Teams durch entsprechend fachlich qualifizierter Bildungsmaßnahmen. Die ICW entwickelt und veröffentlicht Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der Prävention und Behandlung chronischer Wunden.

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