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Gregor Hackmack in den Bundestags-Rechtsausschuss zur Strafbarkeit bei Abgeordnetenbestechung geladen

Montag, 17. Februar 2014, ab 13 Uhr im Bundestags-Rechtsausschuss für ein wirksames Gesetz zur Strafbarkeit bei Abgeordnetenbestechung

(lifePR) (Hamburg, )
Während aktuell 170 Staaten eine UN-Konvention gegen Korruption bereits umgesetzt haben, wird dies in Deutschland seit zehn Jahren blockiert.

Gregor Hackmack von abgeordnetenwatch.de ist zur öffentlichen Expertenanhörung als Sachverständiger in den Bundestags-Rechtsausschuss geladen.

CDU/CSU und SPD wollen ein Anti-Korruptionsgesetz beschließen, das ein Schlupfloch so groß wie ein Scheunentor enthält: Korrupte Abgeordnete können danach nur dann belangt werden, wenn nachweisbar ist, dass sie "im Auftrag oder auf Weisung" gehandelt haben - so steht es im Gesetzentwurf.

Kein Politiker ist jedoch so dumm, sich vor Begehung eines Korruptionsdeliktes einen Auftrag oder gar eine Weisung erteilen zu lassen. Deswegen ist das Gesetz der Großen Koalition zur Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung untauglich!

Diese Meinung trägt Herr Hackmack im Namen von ca. 50.000 UnterzeichnerInnen der Petition für ein striktes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung ohne Schlupfloch vor. Bereits vor der Anhörung will der Mitgründer von abgeordnetenwatch.de die Petition mit den Unterschriften an die zuständigen Fachpolitiker aller Fraktionen überreichen.

Einige Medien feiern den Gesetzentwurf gegen Abgeordnetenbestechung als großen Durchbruch. Dazu kann jeder in den Kommentarspalten, auf die Wirkungslosigkeit in der jetzigen Form hinweisen, betont Herr Hackmack.

Grundgesetz Artikel 5 für Deutschland

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Das Pressebüro macht von diesem Recht Gebrauch und ermuntert alle es ebenfalls zu nutzen. Dazu bieten wir eine Veröffentlichung Ihrer und Eurer Presse-Mitteilungen im Pressefach von 'Das Pressebüro' auf lifePR zum Null-Tarif.

Bei der Erstellung der Presse-Artikel ist insbesondere auf Abschnitt (2) des Art. 5 des Grundgesetzes zu achten. Ebenso veröffentlichen wir keine rein kommerziell motivierten Artikel.

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