Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 87708

AVIV Germany GmbH Nordostpark 3-5 90411 Nürnberg, Deutschland http://www.immowelt.de
Ansprechpartner:in Frau Barbara Schmid +49 911 52025462
Logo der Firma AVIV Germany GmbH
AVIV Germany GmbH

Nebenkostenabrechnung muss nicht immer exakt sein

Zwar muss der Vermieter mit seinem Mieter die Nebenkosten pünktlich abrechnen. Doch bei der Abrechnung selbst sind Ungenauigkeiten erlaubt, entschied der Bundesgerichtshof

(lifePR) (Nürnberg, )
Pünktlichkeit ist eine Zier und Genauigkeit eine Tugend - doch übertreiben müssen es Vermieter bei der Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung nicht. Zumindest wenn dem Mieter kein wesentlicher Nachteil entsteht, darf es sich der Vermieter bei manchen Details in der Abrechnung einfach machen und auf Exaktheit verzichten, entschied nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de der Bundesgerichtshof (BGH; Az.: VIII ZR 49/07).

Im verhandelten Fall erhielt der Vermieter vom Wasserversorger eine Abrechnung, die Vorauszahlungen für 2004 sowie eine Nachzahlung aus 2003 enthielt. In der Nebenkostenabrechnung an seine Mieter verrechnete der Vermieter die komplette Summe der Wasserabrechnung, ohne die anteiligen Kosten für 2003 herauszurechnen. Eine Mieterin war damit nicht einverstanden und klagte.

Doch letztinstanzlich hatte der BGH gegen diese Ungenauigkeit nichts einzuwenden, berichtet Immowelt.de. Der Vermieter durfte die Kosten, die ihm 2004 in Rechnung gestellt wurden, komplett in seiner Abrechnung für 2004 einbringen - auch, wenn Kostenanteile enthalten waren, die das Jahr 2003 betrafen. Der Gesetzgeber, so argumentierten die Richter, habe zwar festgelegt, dass eine Abrechnung spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums erfolgen müsse, nicht jedoch, dass die berechneten Leistungen auch exakt in diesem Zeitraum angefallen sein müssen. Vielmehr sei das Abflussprinzip, bei dem der Vermieter das in Rechnung stellt, was ihm selbst vom Versorgungsunternehmen berechnet wurde, zulässig.

Die Richter betonten aber, dass in besonderen Ausnahmefällen das Abflussprinzip nicht zulässig sein könne. Etwa dann, wenn durch einen Mieterwechsel Kosten ungerecht den neuen oder alten Mieter zugerechnet werden würden. Im verhandelten Fall wohnte die Mieterin jedoch schon seit vielen Jahren in der Wohnung, so dass sie ohnehin keinen solchen Nachteil hatte.

Weitere Themen des Immowelt-Pressediensts:

http://www.immowelt.de/...

AVIV Germany GmbH

Immowelt.de ist eines der meistbesuchten Immobilienportale im Internet mit monatlich zuletzt 257 Millionen Page Impressions, 53 Millionen Exposé-Aufrufen und über 960.000 Immobilien-Angeboten im Monat. Betreiber ist die Nürnberger Immowelt AG - seit 1991 Anbieter von Software- und Internetlösungen für die Immobilienwirtschaft.

Mit dem Immowelt-Medien-Netzwerk betreibt die Immowelt AG für führende Zeitungen wie WAZ, Münchner Merkur, Tagesspiegel oder Südkurier die regionalen Online-Rubrikenmärkte für Immobilien und ist damit deutschlandweit zusätzlich auf über 50 Zeitungsportalen der exklusive Partner.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.