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Justizminister Jürgen Banzer: „Konsequentes und schnelles Vorgehen gegen Intensivtäter steigert die Sicherheit der Bevölkerung“

Jugendkriminalität muss umfassend begegnet werden

(lifePR) (Wiesbaden, )
„Das schnelle Handeln durch das Amtsgericht Offenbach bei der Bearbeitung von Verfahren im Jugendstrafrecht trägt dazu bei, Jugendkriminalität erfolgreich zu bekämpfen. Gerade im Jugendstrafrecht ist es wichtig, dass Strafen schnell auf die Tat folgen, damit der junge Straftäter das Unrecht einsieht und die kriminelle Karriere in seinem Interesse und im Interesse der Gesellschaft so früh wie möglich abgebrochen wird“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute anlässlich seines Besuchs des Amtsgerichts Offenbach. Im Amtsgericht Offenbach würden Verfahren des Jugendstrafrechts im Hessenvergleich überdurchschnittlich schnell bearbeitet, wie die Zahlen aus 2006 belegten: Betrage die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Jugendrichtern hessenweit durchschnittlich 4,0 Monate, würden Verfahren in Offenbach im Schnitt in 3,8 Monaten erledigt. Beim Jugendschöffengericht betrage die durchschnittliche Verfahrensdauer in Offenbach 4,3 Monate gegenüber 5,0 Monaten hessenweit.

„Die guten Verfahrensdaten des Amtsgerichts Offenbach sind auch Beleg für den Erfolg unseres Programms zur Verfolgung von Mehrfach- und Intensivtätern. Ziel dieses gemeinsamen Programms von Justiz und Polizei ist es, gegen mehrfach auffällige Täter besonders schnell und konsequent vorzugehen. Zu diesem Zweck arbeiten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht beispielsweise durch feste Ansprechpartner eng zusammen. Fälle von Intensivtätern werden personen- und nicht deliktsbezogen bearbeitet und damit gebündelt, so dass in einem Verfahren das ganze Ausmaß an Straftaten abgearbeitet werden kann“, erläuterte der Minister das Programm. In Offenbach funktioniere die Zusammenarbeit von Polizeipräsidium Südosthessen, der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft und dem Gericht hervorragend. Es sei richtig, dass Polizei und Justiz gegen diese Personen besonders konsequent vorgingen und so einen deutlichen Gewinn für die Innere Sicherheit erreichten.

„Der Jugendkriminalität muss mit einem breit gefächerten Instrumentenkasten begegnet werde, der sowohl einmaligen Verfehlungen als auch schwersten Straftaten gerecht wird“, so Jürgen Banzer. Zu Recht stehe der Bereich des Jugendstrafrechts daher auch im Mittelpunkt der aktuellen rechtspolitischen Auseinandersetzung. Folgende Punkte seien ihm dabei besonders wichtig:

• Für besonders gefährliche Täter brauchen wir auch im Jugendstrafrecht die Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung. Wir dürfen nicht zulassen, dass extrem rückfallgefährdete Täter aus der Haft entlassen und damit weitere schwere Straftaten billigend in Kauf genommen werden. Die Bundesjustizministerin will jetzt endlich auch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ins Jugendstrafrecht aufnehmen. Leider gehen ihre Vorschläge nicht weit genug. Sie will eine Mindeststrafe von 7 Jahren voraussetzen. Aus meiner Sicht sollte die nachträgliche Sicherungsverwahrung bereits ab 5 Jahren möglich sein.

• Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeit eines Warnschussarrestes geschaffen wird. Es gibt Fälle, in denen reicht eine Bewährungsstrafe nicht aus, weil sie den Angeklagten nicht ausreichend beeindruckt. Hier brauchen wir den Warnschussarrest, um dem Täter den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Wir werden im Bundesrat weiter aktiv sein, damit eine solche Regelung ins Jugendstrafrecht aufgenommen werden kann.

• Wir wollen, dass Heranwachsende grundsätzlich nach Erwachsenenstrafrecht bestraft werden. Wer volljährig ist, sollte auch für seine Straftaten grundsätzlich die volle Verantwortung übernehmen. Auch in dieser Frage wollen wir über den Bundesrat eine Änderung des Gesetzes erreichen.
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