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Hessisches Ministerium der Justiz

60 Jahre Verwaltungsgericht Darmstadt

Justizstaatssekretär Dr. Thomas Schäfer betont besondere Bedeutung der Verwaltungsgerichtsbarkeit

(lifePR) (Darmstadt / Wiesbaden, )
„Der tiefgreifende und mitunter rasante gesellschaftliche Wandel in den vergangenen 60 Jahren spiegelt sich in den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt wieder. Waren es zunächst das Flüchtlingsrecht und das Wohnungsrecht, welche das Gericht in der Anfangszeit schwerpunktmäßig beschäftigten, traten später nacheinander das Wehrdienstverweigerungsrecht, das Schulrecht, numerus-clausus-Streitigkeiten und schließlich asyl- und ausländerrechtliche Verfahren an deren Stelle“, erklärte der Hessische Justizstaatssekretär Dr. Thomas Schäfer heute in Darmstadt in seinem Grußwort zum Festakt anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Verwaltungsgerichts Darmstadt, das das Gericht in dieser Woche mit zahlreichen Veranstaltungen begeht.

Mit Verordnung vom 25. März 1947 wurden für das Land Hessen der Verwaltungsgerichtshof als Rechtsmittelinstanz mit Sitz in Kassel und zunächst drei Verwaltungsgerichte in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden, also jeweils am Sitz der damaligen Regierungspräsidenten, errichtet. „Das Verwaltungsgericht Darmstadt war ein Gericht der ersten Stunde“, so der Staatssekretär.

Dr. Thomas Schäfer betonte die besondere Bedeutung der Verwaltungsgerichte: „Stets ging es bei den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Darmstadt darum, den Bürgerinnen und Bürgern Rechtsschutz im Bereich des Verwaltungshandelns zu gewähren, ohne dabei das Allgemeinwohl aus den Augen zu verlieren. Hierbei das richtige Maß zu finden erfordert immer wieder aufs Neue – neben den ohnehin als selbstverständlich vorauszusetzenden Rechtskenntnissen – Geschick und Augenmaß“, schloss Dr. Thomas Schäfer.
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