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Immobilie in Mainz verkaufen: Warum der Buchwert keine Preisempfehlung ist

Alte Anschaffungskosten und heutiger Verkehrswert erfüllen zwei verschiedene Aufgaben: Worauf Eigentümer beim Abgleich achten sollten

(lifePR) (Mainz, )
Ein niedriger Buchwert bedeutet nicht, dass eine Immobilie wenig wert ist. Er beschreibt einen Wertansatz aus der Vergangenheit und dessen Fortschreibung. Für die Verkaufsvorbereitung zählt dagegen der heutige Verkehrswert.

Nach vielen Jahren im Eigentum kann der Abstand zwischen Buchwert und Marktwert erheblich sein. Das betrifft etwa ein betrieblich genutztes Gebäude, dessen Anschaffungskosten bereits über lange Zeit abgeschrieben wurden. Eine Preisvorstellung, die allein auf dem verbliebenen Bilanzansatz beruht, lässt die heutige Situation des Grundstücks außer Betracht.

Für Mainz stehen eigene örtliche Marktdaten zur Verfügung: Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wertet Immobilienverkäufe aus, veröffentlicht Grundstücksmarktberichte und stellt Bodenrichtwerte bereit. Damit lässt sich die aktuelle Marktsituation untersuchen, statt den früheren Kaufpreis lediglich fortzuschreiben.

Bei der Immobilienbewertung in Mainz werden deshalb unter anderem Lage, Zustand, Nutzung und rechtliche Gegebenheiten des konkreten Objekts betrachtet.

Was sagt der Buchwert tatsächlich aus?

Der Buchwert ist vor allem bei Immobilien im Betriebsvermögen relevant. Bei privat vermieteten Objekten spielen die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten eine steuerliche Rolle. Bei einem ausschließlich selbst bewohnten privaten Haus fällt dagegen grundsätzlich keine reguläre Gebäudeabschreibung an.

Im vereinfachten Ausgangsfall werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes um die bisherigen Abschreibungen vermindert. Zum gesamten Immobilienbuchwert gehört zusätzlich der Bodenanteil. Die planmäßige Abschreibung betrifft das abnutzbare Gebäude; Grund und Boden werden grundsätzlich nicht auf diese Weise abgeschrieben. Zu den Anschaffungskosten zählen auch zugehörige Kaufnebenkosten, etwa Grunderwerbsteuer sowie Notar- und Grundbuchkosten.

Nicht jede spätere Renovierung erhöht automatisch den Buchwert. Entscheidend ist die Einordnung der Ausgaben: Laufende Reparaturen können Erhaltungsaufwand sein, während beispielsweise ein Anbau nachträgliche Herstellungskosten verursacht. Auch umfangreichere Instandsetzungen kurz nach dem Erwerb können steuerlich zu aktivieren sein. Solche Kosten und gegebenenfalls weitere Wertkorrekturen müssen beim Abgleich berücksichtigt werden.

Ein vereinfachtes Rechenbeispiel ohne solche zusätzlichen Veränderungen: Von 400.000 Euro Anschaffungskosten entfallen 100.000 Euro auf den Boden und 300.000 Euro auf das Gebäude. Nach insgesamt 60.000 Euro Gebäudeabschreibungen verbleiben rechnerisch 340.000 Euro. Daraus lässt sich kein heutiger Verkaufspreis ablesen.

Der Buchwert einer Immobilie zeigt somit, wie die historischen Kosten bis heute fortgeschrieben wurden. Für die Vermarktung ist dagegen entscheidend, welcher Preis unter den aktuellen Marktbedingungen erzielbar ist.

„Viele Eigentümer verwechseln den Buchwert mit dem, was ihre Immobilie wert ist”, sagt André Heid, Geschäftsführer von Heid Immobilienbewertung.

Welche Zahl hilft bei der Verkaufsvorbereitung?

Der Verkehrswert, gesetzlich gleichbedeutend mit dem Marktwert, beschreibt nach § 194 Baugesetzbuch den zum Wertermittlungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Preis. Maßgeblich sind die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die sonstige Beschaffenheit und die Lage. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht. Ein Sanierungsbedarf oder ein belastendes Grundstücksrecht kann dabei ebenso relevant sein wie eine marktgerechte Nutzung.

Der Marktwert muss nicht über dem Buchwert liegen. Nach Preisrückgängen oder bei größeren Gebäudeschäden kann auch der umgekehrte Fall eintreten. Eine hohe historische Investition garantiert keinen entsprechend hohen Verkaufserlös.

Mainzer Bodenrichtwerte und Kaufpreisdaten liefern Anhaltspunkte für die Bewertung. Sie müssen jedoch zum Objekt passen und sachverständig eingeordnet werden. Bodenrichtwerte beschreiben durchschnittliche Lagewerte für den Boden einer Zone. Sie enthalten keinen Gebäudewert und ergeben deshalb allein noch keinen Gesamtwert für ein bebautes Grundstück.

Heid Immobilienbewertung Mainz unterstützt Eigentümer bei der objektbezogenen Wertermittlung. Der ermittelte Marktwert bildet eine nachvollziehbare Grundlage für die Preisentscheidung. Der später vereinbarte Kaufpreis ergibt sich aus dem konkreten Verkauf.

Welche Unterlagen sollten Eigentümer bereithalten?

Für den Buchwertabgleich sind der ursprüngliche Kaufvertrag, die Aufteilung auf Gebäude und Boden sowie das Anlagenverzeichnis beziehungsweise die Abschreibungsunterlagen hilfreich. Nachträgliche Investitionen sollten gesondert dokumentiert sein.

Die Marktwertermittlung braucht zusätzlich aktuelle Objektinformationen: Grundbuchauszug, Pläne, Flächenberechnungen, Angaben zu Modernisierungen und bei vermieteten Objekten die Mietunterlagen. Eine getrennte Zusammenstellung verhindert, dass ein historischer Buchungswert versehentlich zur Preisvorgabe für den Verkauf wird.

Über Heid Immobilienbewertung in Mainz

Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 220 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Mainz profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.

Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Mainz/
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