Wir setzen uns für eine konsequente und rechtssichere Verkürzung der Fristen zur Entfernung von Schrottfahrzeugen im öffentlichen Raum ein. Ziel ist es, den urbanen Raum nachhaltig aufzuwerten, Gefahrenquellen zu minimieren und die Handlungsfähigkeit der kommunalen Ordnung zu stärken. Eine beschleunigte Verfahrensweise schafft Klarheit für alle Beteiligten und ermöglicht eine zügige Beseitigung verlassener Fahrzeuge.
Definition und Abgrenzung: Was gilt als Schrottfahrzeug?
Als Schrottfahrzeuge gelten Fahrzeuge, die:
offensichtlich nicht mehr fahrbereit sind (fehlende Räder, massive Karosserieschäden),
keine gültige Zulassung besitzen oder abgemeldet sind,
über längere Zeit unbewegt im öffentlichen Raum stehen,
Umweltgefahren darstellen (Ölverlust, auslaufende Betriebsstoffe).
Diese Kriterien erlauben eine klare Identifikation und vermeiden Ermessensspielräume.
Rechtlicher Rahmen und kommunale Zuständigkeiten
Die Entfernung von Schrottfahrzeugen stützt sich auf:
Straßen- und Wegegesetze der Länder,
ordnungsrechtliche Gefahrenabwehr,
kommunale Satzungen und Vollzugsrichtlinien.
Durch verkürzte Fristen wird das bestehende Recht effizient angewandt, ohne Eigentumsrechte unverhältnismäßig einzuschränken. Anhörungs- und Benachrichtigungspflichten bleiben gewahrt, werden jedoch zeitlich gestrafft.
Vorteile verkürzter Fristen für Bürgerinnen und Bürger Mehr Sicherheit im Straßenraum
Unbewegte Fahrzeuge behindern Sichtachsen, blockieren Parkraum und erhöhen Unfallrisiken. Eine schnellere Entfernung senkt diese Risiken messbar.
Sauberkeit und Stadtbild
Schrottfahrzeuge wirken verwahrlosend und ziehen weiteren Müll an. Zügige Maßnahmen verbessern das Stadtbild nachhaltig.
Umweltschutz und Gesundheit
Auslaufende Flüssigkeiten belasten Boden und Gewässer. Kurze Reaktionszeiten reduzieren Umweltschäden effektiv.
Effiziente Verfahrensabläufe: Von der Meldung bis zur Entsorgung
Wir etablieren standardisierte Abläufe:
Meldung durch Bürger, Ordnungsdienst oder Polizei.
Sichtung und Dokumentation anhand definierter Kriterien.
Kurzfristige Halterermittlung und Benachrichtigung.
Fristsetzung mit verkürztem Zeitfenster.
Abschleppung und Verwertung bei Fristablauf.
Diese Struktur beschleunigt Entscheidungen und senkt Verwaltungskosten.
Wirtschaftlichkeit und Haushaltsdisziplin
Die frühzeitige Entfernung reduziert Folgekosten:
geringere Standzeiten von Abschleppfahrzeugen,
weniger wiederholte Kontrollen,
optimierte Verwertungsprozesse.
Erlöse aus der Verwertung können anteilig Kosten kompensieren.
Zusammenarbeit mit Entsorgungsbetrieben und Ordnungsdiensten
Verbindliche Rahmenverträge mit zertifizierten Entsorgern sichern:
kurze Reaktionszeiten,
umweltgerechte Verwertung,
transparente Kostenstrukturen.
Ordnungsdienste erhalten klare Handlungsleitfäden für eine einheitliche Praxis.
Prävention und Bürgerinformation
Begleitend informieren wir zielgerichtet:
Hinweise zu Abmeldung und Entsorgungspflichten,
leicht zugängliche Meldemöglichkeiten,
transparente Darstellung der Fristen.
Prävention senkt die Anzahl neuer Schrottfahrzeuge dauerhaft.
Fazit: Klare Regeln, schnelle Wirkung
Verkürzte Fristen für Schrottfahrzeuge stärken Ordnung, Sicherheit und Umwelt. Durch rechtssichere Prozesse, effiziente Abläufe und transparente Kommunikation erzielen wir spürbare Verbesserungen im öffentlichen Raum. Wir handeln entschlossen, pragmatisch und im Interesse der Stadtgemeinschaft.