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2,5% höhere Mindestlöhne im Gastgewerbe für 2009

Abschluss der Lohnverhandlungen - die Vertragsverhandlungen für eine Gesamterneuerung gehen weiter

(lifePR) (Zürich, )
Zurzeit verhandeln die Sozialpartner im Schweizer Gastgewerbe einen neuen Landes- Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Der neue Vertrag wird voraussichtlich am 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt.

Parallel zu den Erneuerungsverhandlungen haben sich die Sozialpartner des Gastgewerbes nach den Bestimmungen des heute geltenden Vertrages am 4. Juli 2008 in Zürich über die Anpassung der Mindestlöhne geeinigt. Die Mindestlöhne für das Jahr 2009 werden im Vergleich zu 2008 um die geschätzte Jahresteuerung 2008 von 2,5 Prozent erhöht.

Die Mindestlohnansätze 2009 (pro Monat für Vollzeitmitarbeitende) betragen konkret:

- Stufe I: Mitarbeitende ohne Berufslehre: Fr. 3383.- (2008: Fr. 3300.-)

- Stufe II: Mitarbeitende mit Berufslehre (beruflicher Grundbildung) oder gleichwertiger Ausbildung
- Stufe IIa: Fr. 3567.- (Fr. 3480.-)
- Stufe IIb: Fr. 3823.- (Fr. 3730.-)

- Stufe III: Mitarbeitende mit höherer Ausbildung, besonderer Verantwortung oder langjähriger Berufspraxis
- Stufe III a: Fr. 4172.- (Fr. 4070.-)
- Stufe III b und c: Fr. 4597.- (Fr. 4485.-)
- Stufe III d: Fr. 4787.- (Fr. 4670.-)

- Stufe IV: Kader mit regelmässiger Führung von Mitarbeitenden oder mit höherer Fachprüfung
- Stufe IVa: Fr. 5740.- (Fr. 5600.-)
- Stufe IVb: Fr. 6919.- (Fr. 6750.-)

- Praktikanten: Fr. 2168.- (Fr. 2115.-)

Die neuen Mindestlöhne treten ab 1. Januar 2009 resp. bei Saisonarbeitsverträgen ab Beginn der Sommersaison 2009 in Kraft.

Die Gespräche über einen neuen L-GAV für das Gastgewerbe 2009 ff. gehen weiter. Die entsprechende Kommunikation erfolgt zu gegebener Zeit.
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