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OLG München: HVB nimmt Berufung in Sachen Cross Currency Swaps zurück

Schadensersatz und Rückabwicklung für Geschädigte

(lifePR) (München, )
Mit Urteil vom 04.07.2011 hatte das LG München I die UniCredit, vormals HypoVereinsbank, wegen des Vertriebs von Cross Currency Swaps verurteilt. Kläger war ein bis dahin mit Finanztermingeschäften unerfahrenes Ehepaar.

Cross Currency Swaps sind Finanztermingeschäfte. Bei diesen Geschäften tauschen Kunde und Bank Zins- und Währungsbeträge aus. Zahlreiche Privatkunden der UniCredit Bank haben durch diese Finanzprodukte erhebliche, teils ruinöse, Schäden erlitten. Angeboten wurden die Swaps als Alternative zur einer klassischen Kapitalanlage.

Das LG München I entschied im Juli, dass die Beratung der UniCredit weder anleger- noch objektgerecht gewesen sei. Die Bankmitarbeiter hätten bereits das Kundenprofil des Ehepaars nicht ordnungsgemäß erhoben. Vielmehr seinen die entsprechenden Unterlagen zweckgerichtet ausgefüllt worden. Die Swaps hätten weder den Risikopräferenzen der Kunden entsprochen, noch sei er auf deren finanziellen Verhältnisse zugeschnitten gewesen. Die Mitarbeiter der Bank hätten zudem nicht hinreichend über die Risiken aufgeklärt. Kurz: Das Produkt war ungeeignet und die Beratung mangelhaft.

Gegen das Urteil hatte die UniCredit Berufung eingelegt. In der mündlichen Verhandlung vom 26.03.3012 machte das OLG München deutlich, dass es das erstinstanzliche Urteil für richtig hält und der Berufung geringe Erfolgsaussichten beimaß. Daraufhin nahm die UniCredit die Berufung noch in der mündlichen Verhandlung die Berufung zurück.

Diese Entscheidung ist sicher kein plötzlicher Akt der Vernunft bei der UniCredit. Im außergerichtlichen Bereich und auch in den erstinstanzlichen Verfahren ist wenig Bereitschaft erkennbar, Fehler der Vergangenheit auf kurzem Wege zu bereinigen. Nach Einschätzung der Kanzlei Rössner Rechtsanwälte wird die Berufungsrücknahme prozesstaktisch motiviert gewesen sein. Man möchte kein OLG-Urteil „kassieren“, dass die HVB verurteilt. Hier hat man sicher Angst vor der Signalwirkung und den Folge-Klagen, die solch ein Urteil zur Folge hätte. Rössner Rechtsanwälte geht davon aus, dass eine große Anzahl Geschädigter mit Schäden aus Cross Currency Swaps noch nicht gehandelt haben und motiviert zum Handeln: „Wer jetzt nicht klagt“, so Rechtsanwalt Jäger, „vergibt eine gute Chance, den Schaden abzuwenden“.
Rössner Rechtsanwälte vertritt seit mehr als 35 Jahren ausschließlich Geschädigte im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht.

Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: 0049 89 99 89 22-0, Fax 0049 89 99 89 22-33

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