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Baulärm/Mietminderung

(lifePR) (Freiburg/Düsseldorf, )
Die Belästigung durch Baustellenlärm ist - gerade auch wegen zunehmender Sanierungen - ein häufiges lästiges Thema. Durch ein Urteil vom 19.04.2007 (3 S 108/06) hat das Land­ge­richt Potsdam nun eine Entscheidung getroffen, die den Mietern künftig helfen kann.

Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Auf einem Grundstück wurde ein Mehrfamilienhaus durch den Eigentümer errichtet. Dieses Grund­stück lag in unmittelbarer Nähe eines Sanierungsgebiets. In das Haus waren Mieter ein­ge­zo­gen.

Anschließend kam es im Zusammenhang mit der Errichtung eines Wohnungsneubaus mit Tief­ga­ra­gen auf dem Nachbargrundstück innerhalb des Sanierungsgebietes zu Bau­maß­nah­men, die erheblichen Lärm verursachten. Die Mieter des Grundstückseigentümers minderten die Miete diesem gegenüber um 20 %. Die Mietminderung machte der Grund­stücks­ei­gen­tü­mer gegenüber dem Bauherrn des später errichteten Gebäudes geltend.

Das Gericht bestätigte den Anspruch grundsätzlich, sprach ihn aber nur der Hälfte nach zu und zwar im Wesentlichen mit der Begründung, dass derjenige, der neben einem Sa­nie­rungs­ge­biet wohne, Baumaßnahmen einkalkulieren müsse. Auch sei, was sich mindernd auf den Anspruch auswirke, zu beachten, dass die späteren positiven Auswirkungen der durch­ge­führ­ten Sanierung den angrenzenden Bewohnern Vorteile bringen.

RA Enno Dölle, Freiburg, Mitglied von Eurojuris Deutschland e.V.

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