Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 762285

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

VW-Skandal Sensationsurteil - unzulässige Abschalteinrichtung auch nach dem Update, erneute Schädigung durch VW, Verjährung beginnt von vorne

Landgericht Düsseldorf: unzulässige Abschalteinrichtung auch nach dem Update, erneute Schädigung durch VW, Verjährung beginnt von vorne

(lifePR) (Lahr, )
Auch das Update enthält nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf wieder eine illegale Abschalteinrichtung: mit Urteil vom 31.07.2019 hat das Landgericht Düsseldorf, 7O 166 / 18 entschieden, dass die Volkswagen AG Schadensersatz schuldet, weil sie den Kläger beim Aufspielen des Updates nicht darüber aufgeklärt hat, dass auch das Update eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Der Kläger erwarb einen VW Tiguan mit dem Motor EA189. Auf dieses Fahrzeug wurde das von VW angebotene Update aufgespielt. Allerdings ist die Abgasreinigung durch das Update dergestalt programmiert worden, dass sich ein "Thermofenster" ergibt. D.h., die Abgasreinigung funktioniert nur bei Temperaturen zwischen 10° bis 32° Celsius. Bei Temperaturen unter 10° Celsius und über 32° Celsius findet hingegen keine Abgasreinigung statt. Außerdem wird die Abgasreinigung ab einer Höhe von 1000m ausgeschaltet.

Das Landgericht Düsseldorf hält diese Abschalteinrichtungen für unzulässig. Aufgrund der durch das "Thermofenster" gegebenen Einschränkungen bei der Abgasreinigung verfüge das Fahrzeug auch nach dem Update über eine unzulässige Abschaltvorrichtung im Sinne der europäischen Vorschriften. Nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf hätte die Volkswagen AG den Kläger über diese Einschränkungen nach dem Software Update aufklären müssen. Es geht dabei nicht darum, dass die Volkswagen AG ursprünglich manipuliert hat, sondern ausschließlich um das aufgespielte Update, welches das Landgericht Düsseldorf wieder als illegal ansieht. Da diese Aufklärung nicht geschehen ist, schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Der Kläger wurde vorsätzlich sittenwidrig durch das Aufspielen und die mangelnde Aufklärung geschädigt.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt dazu mit: „Es ist ein absolutes Sensationsurteil. Wenn die Auffassung des Landgerichts Düsseldorf zutrifft, ist das Update unbrauchbar und die Fahrzeuge sind weiterhin illegal unterwegs. Damit können weiterhin alle Geschädigten Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Da diese Schadensersatzansprüche aus dem Update resultieren, gelten nicht die ursprünglichen Verjährungsregeln, sondern die Verjährung beginnt neu zu laufen. Für viele Kunden wird Sie daher erst Ende 2020 oder möglicherweise noch später enden.“

Website Promotion

Website Promotion

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind 14 Rechtsanwälte auf dem Gebiet des Bankrechts, des Kapitalmarkrechts und hiermit eng verknüpfter Rechtsgebiete tätig. Diese Spezialisierung wird auch durch Fachanwaltschaften dokumentiert. Kanzleigründer und Geschäftsführer Dr. Ralf Stoll sowie weitere Rechtsanwälte sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Geschäftsführer und Rechtsanwalt Ralph Sauer ist als Insolvenzverwalter sowie Treuhänder tätig und ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei wird auch von Diplomvolkswirt und Steuerberater Alfred Himmelsbach beratend unterstützt, welcher über langjährige Erfahrung in der Beratung von mittelständischen Betrieben und Weltkonzernen verfügt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.