Audi A6, A7 und Q5 TFSI-e: Risiko beim Laden der Hochvoltbatterie
Der Rückruf betrifft die Plug-in-Hybrid-Modelle Audi A6 TFSI-e, A7 TFSI-e und Q5 TFSI-e. Nach den Angaben in Safety Gate und den KBA-Unterlagen kann es in bestimmten Hochvoltbatterien zu Defekten an einzelnen Zellmodulen kommen. In der Folge können diese Zellen beim Ladevorgang überhitzen und damit eine Brandgefahr im Bereich des Hochvoltspeichers begründen. Besonders kritisch ist die Situation beim Laden an der heimischen Wallbox oder an öffentlichen Ladesäulen – also genau in den Situationen, in denen Plug-in-Hybride eigentlich ihre Stärken ausspielen sollen.
Zunächst hatte Audi Fahrzeuge aus dem Produktionszeitraum 21. Januar 2021 bis 21. August 2023 zurückgerufen (KBA-Referenz 14586R, Aktionscode 93AB). Mit einer Erweiterung des Rückrufs wurde der Zeitraum nachträglich auf den 1. August 2019 bis zum 31. August 2024 ausgedehnt (KBA-Referenz 15722R, Aktionscode 93AD). Damit rücken nun auch frühere und sehr aktuelle Produktionschargen in den Fokus. Weltweit geht es um mehr als 53.000 Fahrzeuge, davon nach öffentlich zugänglichen Angaben etwa 17.000 auf dem deutschen Markt.
Besonders brisant: Bis zur Umsetzung der Maßnahmen wird vielen Haltern nach Medienberichten geraten, den Verbrennungsmotor zu nutzen und auf das externe Laden der Batterie zu verzichten. Teilweise soll auch das Laden über den Verbrennungsmotor eingeschränkt werden. Für betroffene Nutzer bedeutet das erhebliche Komforteinbußen und eine faktische Einschränkung des Hybridkonzepts.
In den Werkstätten spielt Audi ein Software-Update auf, mit dem die Eigendiagnose der Batterie erweitert wird. Erkennt das System Auffälligkeiten, kann die Ladefähigkeit eingeschränkt oder eine Warnung im Kombiinstrument ausgegeben werden. Zeigen die Messwerte, dass einzelne Module außerhalb der Vorgaben arbeiten, kann der Austausch der Hochvoltbatterie oder einzelner Module erforderlich werden. Die Arbeiten sind für Halter kostenlos, können aber je nach Befund zeitaufwendiger sein.
Die wichtigsten Fakten zum Audi-Rückruf im Überblick
- Betroffene Modelle: Audi A6 TFSI-e, Audi A7 TFSI-e, Audi Q5 TFSI-e (Plug-in-Hybride)
- Antriebsart: Kombination aus Benzinmotor und Hochvoltbatterie mit externer Lademöglichkeit
- Produktionszeiträume:
– 21. Januar 2021 bis 21. August 2023 (erste Rückrufwelle, Aktionscode 93AB, KBA 14586R)
– 1. August 2019 bis 31. August 2024 (erweiterter Rückruf, Aktionscode 93AD, KBA 15722R) - Stückzahlen: über 53.000 Fahrzeuge weltweit, rund 17.000 davon in Deutschland
- Risiko: Überhitzung einzelner Zellmodule der Hochvoltbatterie vor allem beim Laden; im Extremfall droht ein Fahrzeugbrand mit Gefahr für Insassen und Dritte
- Maßnahmen: Software-Update zur erweiterten Batterieüberwachung, gegebenenfalls Einschränkung der Ladefähigkeit; bei auffälligen Werten Austausch der Hochvoltbatterie bzw. von Batteriemodulen
- Behörden und Meldesysteme: KBA-Rückrufe 14586R und 15722R, EU-Schnellwarnsystem Safety Gate mit Einstufung als Produkt mit „ernstem Risiko“
Die Plug-in-Hybride A6, A7 und Q5 sind nicht die ersten Modelle, bei denen Audi mit Problemen an Hochvoltbatterien konfrontiert ist. Zuvor standen bereits e-tron-Modelle und der e-tron GT / RS e-tron GT wegen möglicher Batteriefehler und Brandrisiken in den Rückruflisten. Zugleich tauchen im Safety-Gate-System und in nationalen Rückrufdatenbanken immer wieder Fälle anderer Hersteller auf, deren Fahrzeuge aus ähnlichen Gründen in die Werkstätten müssen.
Für Verbraucher ergibt sich damit ein klares Bild: Die Hochvoltbatterie ist zwar das technische Herzstück moderner Elektro- und Plug-in-Fahrzeuge, bleibt aber gleichzeitig eine der sensibelsten Komponenten. Technische Maßnahmen wie Software-Updates oder der Austausch von Modulen können das Risiko senken – sie beantworten jedoch nicht automatisch die Frage, welche rechtlichen Folgen ein solcher Mangel für Kaufvertrag, Finanzierung oder Leasing hat.
Rechtliche Einschätzung durch Dr. Stoll & Sauer
Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer sieht in dem erweiterten Audi-Rückruf mehr als nur eine technische Serviceaktion. Wenn ein Fahrzeug wegen Brandgefahr mit Auflagen betrieben werden muss, das Laden eingeschränkt wird oder wenn ein wesentliches Bauteil wie die Hochvoltbatterie getauscht werden muss, sprechen aus juristischer Sicht viele Argumente für einen erheblichen Sachmangel.
Je nach Einzelfall kommen unter anderem folgende Ansprüche in Betracht:
- Durchsetzung von Gewährleistungsrechten gegenüber dem Verkäufer (Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Vertrag bei schwerwiegenden Mängeln),
- Schadensersatzansprüche wegen Nutzungsausfall, Wertverlust oder zusätzlicher Kosten rund um den Rückruf,
- Ansprüche aus Produkthaftung gegen den Hersteller, wenn es zu einem Brand oder sonstigen Folgeschäden kommt,
- besondere Konstellationen bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen, etwa bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags oder Anpassung der Konditionen.
Dr. Stoll & Sauer begleitet seit Jahren Verfahren rund um Elektromobilität, Batteriefehler, Software-Updates und Rückrufmanagement – unter anderem gegen Mercedes-Benz, Porsche, Ford und verschiedene weitere Hersteller. Betroffene Audi-Halter sollten den Rückruf daher nicht nur aus technischer Sicht abwickeln lassen, sondern parallel prüfen, ob ihnen weitergehende Rechte zustehen. Über den kostenlosen E-Mobilitäts-Online-Check der Kanzlei erhalten Verbraucher eine unverbindliche erste Einschätzung zu ihren Optionen.