Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 848434

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Einsteinallee 1/1 77933 Lahr, Deutschland http://www.dr-stoll-kollegen.de
Ansprechpartner:in Herr Dr. Ralf Stoll +49 7821 9237680

Auch Landgericht Kleve verurteilt VW im Abgasskandal zum EA288 / Dieselgate 2.0: Dr. Stoll & Sauer hält Klagen für aussichtsreich - auch noch zum EA18

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung

(lifePR) (Lahr, )
Für die Volkswagen AG gibt es in Dieselgate 2.0 kein Entrinnen. Im zweiten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA288 ist der Autobauer zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Das Landgericht Kleve sah es mit Urteil vom 16. April 2021 als erwiesen an, dass in einem Audi Q5 2.0 TDI die Abgasreinigung des Motors manipuliert wird (Az. 3 O 421/20). Damit setzt sich die verbraucherfreundliche Wende fort. Zuvor hatten die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln VW in Fällen zum EA288 ebenfalls verurteilt. Mit diesen neuen VW-Pleiten steigen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Erfolgsaussichten für Verbraucher vor Gericht enorm. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät von Dieselgate 2.0 betroffenen Verbrauchern zur anwaltlichen Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich ausverhandelt und damit Rechtsgeschichte geschrieben.

Landgericht Kleve erkennt im EA288 Abschalteinrichtung

VW kommt an Dieselgate 2.0 nicht mehr vorbei. Oberlandesgerichte und Landgerichte verurteilen derzeit den Autobauer aufgrund von Abgasmanipulationen. Betroffen ist das Nachfolgemodell des Skandal-Motors EA189 – der EA288. Mit einer Medienkampagne auf der Firmen-Website versucht VW derzeit, Stimmung gegen Verbraucheranwälte zu machen. Letztlich wirkt die Website scheinheilig und wie das Pfeifen im Wald. Denn anders als VW behauptet, wachsen die Chancen der Verbraucher enorm, ihre Ansprüche gegen den Autobauer vor Gericht durchzusetzen. Bereits zwei Oberlandesgerichte haben VW zum EA288 verurteilt. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt monatlich an. Jüngstes Beispiel ist das vorliegende Urteil am Landgericht Kleve. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat hier die Eckdaten zum verbraucherfreundlichen Urteil zusammengefasst:
  • Der Kläger kaufte im März 2015 den Audi Q5 2.0 TDI Quattro mit dem Dieselmotor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6 als Neuwagen. Er bezahlte 53.520 Euro. Das Fahrzeug verfügt über einen SCR-Katalysator, der mit Hilfe von Harnstoff die Abgase reinigen soll. Im März 2020 reichte der Verbraucher Klage gegen VW ein und verlangte die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
  • Für das Landgericht stand außer Zweifel, dass der Audi Q5 mit dem EA288 über eine Prüfstandserkennung verfügt und darüber hinaus auf dem Prüfstand die Abgasreinigung manipuliert. Die Abschalteinrichtung führt dazu, dass der Motor – ähnlich wie beim Skandalmotor EA189 – den Stickoxidausstoß reduziert. So kann auf dem Prüfstand die gesetzliche Abgasnorm eingehalten werden, in dem der SCR-Katalysator mehr Harnstoff in die Abgasreinigung einführt. Im Straßenverkehr wird dann die AdBlue-Einspritzung wieder gemindert. Die Umwelt wird verpestet und die Gesundheit der Menschen gefährdet.
  • Als Beweis für das Vorhandensein einer Abschalteinrichtung wertete das Gericht zwei von der Klägerseite vorgelegte VW-interne Applikationsrichtlinien aus dem Jahr 2015. Daraus ergibt sich, dass die SCR-Technologie mit Hilfe einer programmierten Fahrkurve über eine Prüfstandserkennung verfügt. Aus den Unterlagen zitiert das Gericht wörtlich: „Es gilt grundsätzlich (EA189/EA288) die Zusage, dass bei Modellpflege oder Programmpunkten bei denen künftig das MSG (Motorsteuergerät) angefasst wird, die Funktion auch ausgebaut wird. Reines Ausbedaten der Funktion vom KBA bestätigt!“ In einem zweiten Dokument heißt es: „SCR: Bedatung und Aktivierung und Nutzung der Erkennung des Precon und NEFZ, um die Umschaltung der Rohemissionsbedatung (AGR/High/Low) streckengesteuert auszulösen (bis Erreichung SCR-Betriebstemperatur und OBD-Schwellenwert).“ Das, was sich verklausuliert an hört, ist nichts anderes als die Erkennung des Prüfstands.
  • Das Vorhandensein dieser im Verfahren diskutierten Fahrkurve hat VW auch unfreiwillig in einem Schriftsatz offenbart, der auch der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vorliegt. Daraus lässt sich ablesen, dass VW auch im EA288 eine Strategie für die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte entwickelt hat - allerdings ausschließlich auf dem Teststand. Diesen Umstand fand bereits das Landgericht Offenburg merkwürdig. In einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat die VW-Tocher Audi letztlich diese Teststandserkennung beim EA288 nach langem Leugnen eingestanden und ist daraufhin verurteilt worden (Az. 3 O 38/18).
  • VW hat sich aus Sicht des Landgerichts Kleve nicht substantiiert mit dem Vortrag der Klägerseite beschäftigt. Die Kammer wollte von den VW-Anwälten wissen, wozu eine solche Fahrkurve verbaut worden ist. Denn es seit „lebensfremd“ anzunehmen, dass ein Konzern eine im Grunde nutzlose Softwarefunktion verwendet. Doch genau das versuchten die VW-Anwälte dem Gericht zu erklären. Die Fahrkurve, so die Anwälte, sei nicht nötig, um die Abgasgrenzwerte einzuhalten. Dies entspreche auch der Rechtsansicht des Kraftfahrt-Bundesamtes. Zur genauen Funktionsweise der Applikation äußerten sich die VW-Anwälte nicht. Daher wertete das Gericht die den Prüfstand erkennende Fahrkurve im Audi als zugestanden.
  • Das Landgericht entschied daher, dass VW den Kläger vorsätzlich und sittenwidrig im Sinne von §826 BGB geschädigt hat. Der Schaden für den Verbraucher entstand beim Kauf des Fahrzeugs, das er nie gekauft hätte, wenn er von der Manipulation der Abgasreinigung gewusst hätte. Der Käufer war von einer möglichen Stilllegung seines Fahrzeugs bedroht. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt. Der Verbraucher muss sich jedoch eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.
  • Die Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs setzte das Gericht auf 250.000 Kilometer fest.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:
  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 ist noch nichts verjährt. Drei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe (Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden ( 19 U 151/20). Das OLG Naumburg folgte am 9. April 2021 und verurteilte VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB (Az. 8 U 68/20). Der Senat ließ übrigens keine Revision zu. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
[*]Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist (: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Der EA288 fiel bereits im Diesel-Abgasskandal in den USA auf

Die Anschuldigungen gegen die neue Motorengeneration von VW sind nicht neu. Bereits 2015 wurde bekannt, dass VW in den USA den EA288 mit einer Abschalteinrichtung ähnlich dem des Vorgänger-Diesels EA189 in den Verkauf gebracht haben soll. Am 15. Oktober 2015 bestritt VW, dass noch andere Motoren als die Baureihen EA 189 manipuliert worden waren. Sieben Tage später dann das Eingeständnis, dass in den USA auch die Baureihe EA288 betroffen war. Die Abschalteinrichtungen sollen nach VW-Angaben nach der Umstellung der Motorengeneration auf Euro 6 in den USA und auch in Europa entfernt worden sein.

Der EA288 (EA steht übrigens für Entwicklungsauftrag) ist ein Dieselmotor von VW mit drei oder vier Zylindern. Es ist der Nachfolger des EA189, der den Diesel-Abgasskandal ins Rollen brachte. Er wird mit einem Hubraum von 1422, 1598 und 1968 ccm sowie einer Leistung zwischen 55 und 176 kW verbaut. Seit 2012 wird er in Diesel-Fahrzeugen des VW-Konzerns verwendet.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig durchsuchte am 3. Dezember 2019 bei einer Razzia Geschäftsräume der Volkswagen AG in Wolfsburg. Hintergrund waren Ermittlungen, die sich auf Dieselfahrzeuge mit Motoren des Typs E288 beziehen. Ermittlungsergebnisse sind bis heute der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben worden.

Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren

In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA288-Motor? Hier ein Überblick:

Audi-Modelle
  • Audi A1 8X
  • Audi A3 8V
  • Audi A4 B8
  • Audi A4 B9
  • Audi A5 F5
  • Audi A6 C7
  • Audi Q2 GA
VW-Modelle
  • VW Arteon
  • VW CC
  • VW Beetle
  • VW Caddy
  • VW Crafter
  • VW Golf VII
  • VW Golf Sportsvan
  • VW Jetta VI
  • VW Passat B8
  • VW Polo V
  • VW Polo VI
  • VW Scirocco III
  • VW Sharan II
  • VW Tiguan
  • VW Tiguan II
  • VW Touran II
  • VW T-Roc
  • VW T6 (California)
Seat-Modelle
  • Seat Alhambra II
  • Seat Arona
  • Seat Ateca
  • Seat Ibiza
  • Seat Leon III
  • Seat Tarraco
  • Seat Toledo IV
Skoda-Modelle
  • Skoda Fabia III
  • Skoda Karoq
  • Skoda Kodiaq
  • Skoda Kodiaq RS
  • Skoda Octavia III
  • Skoda Rapid
  • Skoda Superb III

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.