Corona-Soforthilfe wird für viele Unternehmen zum Albtraum
Die Soforthilfen wurden im Frühjahr 2020 als schnelle Unterstützung für kleine Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige gewährt. Ursprünglich war von einer Rückzahlung keine Rede. Ab 2023 begannen jedoch zahlreiche Bundesländer, Rückforderungsbescheide zu verschicken. Viele Verwaltungsgerichte sehen die Rückforderungen kritisch, weil die Zwecke der Hilfen in den Bescheiden unklar formuliert waren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist mit den zwei nachfolgenden Verfahren am VGH beteiligt und fasst das wichtigste zur Verhandlung und den eigenen Fällen zusammen:
- Das Land Baden-Württemberg zahlte während der Pandemie rund 245.000 Soforthilfen in Höhe von insgesamt 2,3 Milliarden Euro aus.
- Die L-Bank forderte später in rund 117.000 Fällen Geld zurück – insgesamt rund 862 Millionen Euro.
- Gegen die Rückforderungsbescheide sind derzeit noch rund 1.400 Klagen anhängig.
- Der VGH verhandelte am 2. Oktober die ersten vier Musterverfahren, zwei weitere folgen am 7. Oktober.
- Die L-Bank argumentierte in den Verhandlungen nach Medienberichten grundsätzlich, dass die Soforthilfen auf der Grundlage von Prognosen gewährt worden seien. Im Nachhinein habe überprüft werden müssen, ob die Vorhersagen auch tatsächlich so eingetreten seien. Sei etwa die wirtschaftliche Entwicklung besser verlaufen als zunächst angenommen, müsse die Unterstützung teilweise oder ganz zurückgezahlt werden.
- Die Unternehmer verweisen dagegen unter anderem darauf, dass die Soforthilfe als Zuschuss deklariert worden sei und nicht als Darlehen. Ein Grund für die Gewährung der Soforthilfe seien Umsatzeinbrüche gewesen. Diese habe es nachweislich gegeben.
- Entscheidungen in allen Fällen werden erst nach den Verhandlungen am Dienstag, 7. Oktober 2025, erwartet.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt in einem der Verfahren den Friseurmeister Holger Schier aus Heidenheim. Die Schwäbische Zeitung berichtete am 2. Oktober ausführlich von dem Fall.
- Schier erhielt im Frühjahr 2020 15.000 Euro Soforthilfe während des ersten Lockdowns.
- 2021 forderte die L-Bank von ihm rund 10.400 Euro zurück.
- In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart konnte Schier die Rückforderung abwehren.
- Nun muss der VGH in der Berufung entscheiden.
- Weitere Erfolge: Besonders bedeutsam: In Meiningen, Thüringen, ist ein Urteil rechtskräftig (Az.: 8 K 142/23 Me). Dort hatte die Aufbaubank eine Zweckentfremdung geltend gemacht, der das Gericht jedoch nicht folgte – und es wurde keine Beschwerde eingelegt.
Die Verfahren vor dem VGH haben enorme Signalwirkung für alle Betroffenen. Es geht im Kern um die Frage, ob die Soforthilfe ein echter Zuschuss war oder nachträglich, wie ein Darlehen behandelt werden darf. Aus unserer Sicht sind die Erfolgsaussichten weiterhin gut:
- Zahlreiche Verwaltungsgerichte haben Rückforderungsbescheide bereits aufgehoben, weil die Bedingungen unklar formuliert waren.
- Zentrale Voraussetzung war der Umsatzeinbruch – dieser lag bei den meisten Unternehmern zweifelsfrei vor.
- Der VGH muss nun klären, ob nachträgliche Prognoseprüfungen zulässig sind oder ob Betroffene auf die ursprünglichen Zusagen vertrauen durften.