Rückruf wegen Brandgefahr bei Volvo-Fahrzeuge
Im aktuellen Rückruf sind insgesamt 59.271 Fahrzeuge der Modellreihen V90, S60, XC90, V60, S90, XC60 und S90L betroffen, die zwischen dem 29. April 2019 und dem 1. Dezember 2021 produziert wurden. Nach Angaben von Volvo kann ein Fertigungsfehler in den Batteriemodulen dazu führen, dass sich bei vollständig geladener Batterie im geparkten Zustand ein Brand entwickeln kann. Allein in Deutschland sind rund 4.825 Fahrzeuge betroffen. Bisher sind laut Hersteller keine Sach- oder Personenschäden bekannt geworden.
Überprüfung und Austausch der Batteriemodule
Der Rückruf wird unter der internen Volvo-Bezeichnung „R10312“ durchgeführt und vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Referenznummer „14972R“ überwacht. Betroffene Fahrzeughalter werden gebeten, ihr Fahrzeug in eine autorisierte Volvo-Werkstatt zu bringen. Dort werden die Batteriemodule überprüft und bei festgestellten Defekten ausgetauscht, wie aus einem Bericht von Autohaus.de hervorgeht.
Rückrufe wegen Brandgefahr: Auch andere Hersteller betroffen
Der Rückruf von Volvo ist kein Einzelfall. In den vergangenen Monaten mussten zahlreiche Hersteller weltweit zehntausende Fahrzeuge wegen ähnlicher Brandgefahren zurückrufen:
- Ford: Bereits im vergangenen Jahr wurde ein großer Rückruf für den Ford Kuga Plug-in-Hybrid gestartet. Auch hier bestand das Risiko eines Batteriebrandes. Ford musste weltweit über 33.000 Fahrzeuge zurückrufen und die Besitzer auffordern, ihre Fahrzeuge bis zum Austausch der Hochvoltbatterie nicht mehr extern zu laden.
- Mercedes-Benz: Auch Mercedes war mit Rückrufen konfrontiert, etwa bei den Modellen EQA und EQB, wegen potenzieller Brandgefahr durch fehlerhafte Hochvoltbatterien. Die betroffenen Fahrzeuge mussten in die Werkstatt, um die Batteriemodule zu überprüfen und gegebenenfalls zu ersetzen.
- BMW, Toyota und andere: Auch diese Hersteller meldeten Rückrufe ihrer Plug-in-Hybride und Elektrofahrzeuge, da Defekte an den Batterien festgestellt wurden, die im Extremfall zu einem Fahrzeugbrand führen können.
Verbraucherrechte bei Problemen mit Hochvoltbatterie von E-Autos
Volvo-Fahrer sollten prüfen lassen, ob ihnen im Zusammenhang mit dem Rückruf Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder sogar Rückabwicklung des Kaufvertrags zustehen. Bereits in vergleichbaren Fällen konnten geschädigte Käufer erfolgreich Ansprüche geltend machen – auch dann, wenn noch kein konkreter Schaden eingetreten ist, da bereits der Produktmangel für Ansprüche ausreichen kann.
Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche – insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.
Mögliche Ansprüche sind:
- Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der defekten Batterie
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung
- Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten
Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.