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Reform des Zuwanderungsgesetzes verabschiedet

Für Familien wird es jetzt noch schwerer, nach Baden-Württemberg zu kommen Diakonie rät Betroffenen frühzeitig zur Beratung

(lifePR) (Stuttgart, )
Die vom Bundesrat heute beschlossene Reform des Zuwanderungsgesetzes bringt für Nicht-EU-Bürger eine Reihe erheblicher Verschärfungen im Hinblick auf ihr Aufenthaltsrecht. Vor allem Ehegatten können nur noch dann nach Deutschland kommen, wenn sie vor der Einreise bereits ein bestimmtes Niveau an Deutschsprachkenntnissen nachweisen können. Dies gilt unabhängig davon, ob in der Herkunftsregion überhaupt Deutschsprachkurse angeboten werden.

„Betroffen von den Neuregelungen sind vor allem Familien aus den mittleren und unteren Einkommensschichten“, so die Flüchtlings- und Migrationsfachleute der beiden Diakonischen Werke in Baden-Württemberg, Jürgen Blechinger und Ottmar Schickle. Wer Schwierigkeiten hat, einen Sprachkurs für seinen Ehegatten zu finanzieren, werde für diesen kaum noch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Im Familienzusammenführungsverfahren seien sehr viele Detailregelungen zu beachten, die Verfahren häufig zu kompliziert. Deshalb empfehlen die Fachleute der Diakonie, dass sich die betroffenen Familien frühzeitig durch die Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände in Baden-Württemberg beraten lassen.

Völlig unzureichend sei das neue Gesetz vor allem auch im humanitären Bereich. Statt die zwingenden Vorgaben der EU-Richtlinien zum Schutz von Bürgerkriegsflüchtlingen endlich umzusetzen, werde es leichter Asylsuchende in so genannte Drittstaaten abzuschieben.

Erfreulich ist aus Sicht der Diakonie, dass das Gesetz die lange ersehnte gesetzliche Bleiberechtsregelung enthält. Darüber sollen geduldete Einzelpersonen und Familien, die sich schon lange in Deutschland aufhalten und hier faktisch integriert sind, ein Bleiberecht erhalten. Diese Regelung sei allerdings nicht der große Wurf, so die Experten der Diakonie. Sie gehe kaum weiter als die von der Innenministerkonferenz im November 2006 beschlossene Bleiberechtsregelung. Viele der langjährig Geduldeten würden schon wegen der weit gefassten Ausschlussgründe nicht unter die Regelung fallen. Ausgeschlossen sind Personen die kurzfristig untergetaucht sind oder bei der Passbeschaffung nicht mitgewirkt haben. Menschen, die wegen Krankheit, Behinderung oder Alter ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Mitteln sichern können, hätten auch nach der Neuregelung kaum eine Chance auf ein Bleiberecht.

Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist voraussichtlich im August zu rechnen.
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