Eine Vollversammlung der Vorstände aller elf Landesheilbäderverbände und des Deutschen Heilbäderverbandes (DHV) hat sich einstimmig empfehlend für die Neuausrichtung der Bundesvertretung, mit dem Wiedereintritt der Landesverbände Bayern und NRW ausgesprochen. Ziel ist eine starke, schlanke, agile und zukunftsfähige Struktur, die die Interessen aller Heilbäder und Kurorte künftig abgestimmt auf Bundes- und EU-Ebene vertritt. Im Vordergrund steht, die politische Sichtbarkeit und Durchsetzungskraft der Heilbäder und Kurorte zu stärken und künftig mit einer abgestimmten Stimme bei Politik, Kostenträgern und Öffentlichkeit aufzutreten.
Ausgangspunkt des Ende 2025 beim 121. Deutschen Bädertag in Bad Frankenhausen gestarteten ergebnisoffenen Prozesses zur Neuausrichtung, war laut Frau Brigitte Goertz-Meissner (Präsidentin des DHV) die Erkenntnis, „dass die Interessen der Heilbäder und Kurorte angesichts wachsender gesundheitspolitischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Herausforderungen künftig deutlich besser gebündelt und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern effizienter ausgestaltet werden muss“.
Gemeinsame Agenda für die Zukunft des Kurorte- und Bäderwesens in Deutschland
Mit Unterstützung durch das Beratungsunternehmen PROJECT M wurde ein Konzept für eine tragfähige und dauerhaft leistungsfähige Interessenvertretung mit einem klaren Aufgabenportfolio und einer schlanken finanzierbaren Organisation entwickelt, dessen Umsetzung nach den offiziellen Beschlüssen in den Mitgliederversammlungen ab Ende 2026 beginnt. Kernaufgabe der Interessenvertretung auf Bundesebene ist laut Peter Berek, Präsent Bayerischer Heilbäderverband e.V., künftig ganz klar die politische Lobbyarbeit auf Bundes- und EU-Ebene, um die Rahmenbedingungen für Heilbäder und Kurorte nachhaltig zu verbessern. Dabei geht es um klare Positionen insbesondere zu folgenden wesentlichen Aufgaben und Herausforderungen:
- Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung im Rahmen der Fortschreibung des Präventionsgesetzes sowie Verankerung des Kurorte- und Bäderwesens als systemrelevante Präventionszentren in der Sozialgesetzgebung und Präventionspolitik
- Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für Heilbäder & Kurorte hinsichtlich Förderung von Schlüsselinfrastrukturen, wie Thermen und Gesundheitseinrichtungen sowie Anpassung von Kostenerstattungssätzen für Heilmittelleistungen
- Vereinfachung der Bewilligungspraxis ambulanter Vorsorgeleistungen und stärkere Verzahnung der Orte mit Hausärzten, Kassen und Reha-Trägern
- Modernisierung der Qualitäts- und Anerkennungsstandards und -prozesse, unter Berücksichtigung der Marktanforderungen und der Möglichkeiten der Digitalisierung
- Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie der Finanzierung der Reha-Kliniken in den Heilbädern & Kurorten gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und den Krankenkassen, als wichtige Akteure zur Sicherung des Arbeitskräftepotenzials in Deutschland sowie der Teilhabe und integraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung
Bis zur Mitgliederversammlung des Deutschen Heilbäderverbandes im November 2026 werden die erforderlichen organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Grundlagen vorbereitet und beschlussreif gemacht. „Wir freuen uns sehr“, so Präsidentin Goertz-Meissner, „dass wir mit der vorliegenden einstimmigen Empfehlung aus der Vollversammlung ein eindeutiges Votum zur Umsetzung der gemeinsam mit den Präsidenten des Bayerischen Heilbäderverbandes und des NRW-Heilbäderverbandes erarbeiten Konzeption erhalten haben.“