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OVG Schleswig-Holstein bestätigt Verbot für Online-Glücksspiel

Verbot verstößt nicht gegen EU-Recht – Verluste beim Online-Glücksspiel zurückholen

(lifePR) (München, )
Online-Glücksspiel ist und bleibt in Deutschland verboten. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigt und erteilte einem Antrag eines auf Malta ansässigen Anbieters von Glücksspielen eine Abfuhr. Das OVG stellte klar, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags der Länder nicht gegen europäisches Recht verstoßen. Folglich bleibt das Online-Glücksspiel in Deutschland verboten.

Hintergrund: Im Deutschland ist im Glücksspielstaatsvertrag geregelt, dass Glücksspiel im Internet verboten und strafbar ist. Von diesem Verbot gibt es nur wenige Ausnahmen, z.B. für staatliche Lotterien oder Sportwetten. Das Verbot schließt auch Online-Bezahldienste für das Glücksspiel im Web ein.

Ausländische Anbieter wollen dieses Verbot mit Hinweis auf  Verstoß gegen das EU-Recht nicht akzeptieren und bieten ihre Spiele weiter an. So auch ein auf Malta ansässiges Unternehmen, das Online-Glücksspiele u.a. auch in Schleswig-Holstein anbietet, obwohl es nicht die notwendige Lizenz dafür hat. Das hatte das Landesinnenministerium bereits verboten. Gegen dieses Verbot ging der Anbieter vor und verzockte sich. Wie schon in erster Instanz blieb der Antrag auch in zweiter Instanz erfolglos.

Die Argumente des Anbieters, dass das Verbot gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit verstoße und neuere Erkenntnisse über den Grad der Gefährlichkeit von Glücksspielen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien, verfingen nicht. Auch wenn Schleswig-Holstein nach Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags am 30. Juni 2021 möglicherweise ein anderes Regulierungskonzept verfolge, sei dies kein Beleg für die Ungeeignetheit des bestehenden Verbots. So lange es das Verbot gebe, müsse es auch vollzogen werden, so das OVG. Für den Anbieter heißt es nun „rien ne va plus“ – denn die Untersagung kann nun vollzogen werden.

Wie im richtigen Casino kann auch beim Online-Glücksspiel viel Geld verloren werden. Allerdings gibt es hier auch die Möglichkeit, das Geld zurückzuholen – nicht am Spieltisch, sondern auf dem Rechtsweg. „Da Online-Glücksspiel in Deutschland verboten ist, kann das verlorene Geld ggf. auch wieder zurückgeholt werden“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Entweder von den Anbietern oder auch von den Zahlungsdienstleistern, über die die Einsätze getätigt wurden. Denn auch Banken, Kreditkartenanbieter oder Bezahldienste stehen in der Pflicht. Durch das Verbot des Online-Glücksspiels hätten die Zahlungen erst gar nicht geleistet werden dürfen, sondern hätten verweigert werden müssen.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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