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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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Online-Glücksspiel – BGH entscheidet über Schadenersatzpflicht der Banken und Zahlungsdienstleister

Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot – Landgericht Berlin lässt Revision zum BGH zu

(lifePR) (München, )
Laut Glücksspielstaatvertrag war das Anbieten von Online-Glücksspiel bis zum 1. Juli 2021 bis auf wenige Ausnahmen in Deutschland verboten. Es galt zudem auch ein umfassendes Mitwirkungsverbot, d.h. auch Zahlungstransaktionen im Zusammenhang mit verbotenem Online-Glücksspiel dürfen nicht durchgeführt werden. Das Mitwirkungsverbot trifft somit auch Zahlungsdienstleister und Banken, die mit ihrem Angebot die Zahlungen im Online-Casino ermöglichen. „Auch diese Zahlungsdienstleister können sich wegen Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag schadenersatzpflichtig gemacht haben“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Ob und inwieweit Zahlungsdienstleiter, Kreditkartenanbieter und Banken den Spielern im Online-Casino wegen Verstoßes gegen das Mitwirkungsverbot zu Schadenersatz verpflichtet sind, muss der Bundesgerichtshof klären, nachdem das Landgericht Berlin in einem Verfahren die Revision zum BGH zugelassen hat.

Das höchste deutsche Zivilgericht wird dabei insbesondere die Frage klären müssen, ob das Mitwirkungsverbot an Zahlungen im Zusammenhang mit illegalem Online-Glücksspiel unmittelbar gilt. Ist das der Fall, müssen Banken und Zahlungsdienstleister eigenverantwortlich geeignete Maßnahmen treffen, um Zahlungen für Online-Glücksspiele zu verhindern. Sollte das Mitwirkungsverbot aber nicht unmittelbar gelten, wäre zunächst die Glücksspielaufsichtsbehörde am Zug, die die verbotenen Online-Glücksspiele bekanntgeben müsste. Die Behörde vertritt die Auffassung, dass eine solche vorherige Bekanntgabe nicht nötig ist, um die Banken und Zahlungsdienstleister in die Pflicht zu nehmen. Der BGH wird nun entscheiden müssen.

Bisher haben Gerichte wie z.B. das Amtsgericht Neuss (Az.: 86 C 155/20) oder das Landgericht Ulm (Az.: 4 O 202/18) entschieden, dass Zahlungsdienstleister gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen. „Dementsprechend können Spieler die Erstattung ihrer Verluste von den Banken und Zahlungsdienstleistern verlangen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Schadenersatzansprüche können aber auch gegen die Anbieter des verbotenen Online-Glücksspiels in Deutschland durchgesetzt werden, wie inzwischen eine Reihe von Gerichtsurteilen zeigt. Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Online-Glücksspiel in Deutschland zwar etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend.

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt/

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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