Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 962594

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr István Cocron +49 30 28878960

Online-Casino muss Verluste auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags erstatten

Urteil des Landgerichts Passau bestätigt Rückzahlungsanspruch des Spielers

(lifePR) (München, )
Spieler können ihre Verluste aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückverlangen. Das haben bereits zahlreiche Landgerichte und Oberlandesgerichte entschieden. Das Landgericht Passau hat sich dieser Rechtsprechung mit Urteil vom 27. September 2023 angeschlossen und entschieden, dass die beklagte Betreiberin eines Online-Casinos einem Mandanten von CLLB Rechtsanwälte seinen Verlust ersetzen muss – knapp 13.300 Euro.

Das Geld hatte der Kläger zwischen Dezember 2021 und Oktober 2022 bei Online-Glücksspielen verloren, an denen er über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten teilgenommen hatte. Das grundsätzliche Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Allerdings müssen die Veranstalter der Glücksspiele im Internet zwingend über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Da die Beklagte so eine Erlaubnis im streitgegenständlichen Zeitraum nicht hatte, haben wir von ihr die Rückzahlung der Verluste an unseren Mandanten verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das LG Passau folgte der Argumentation und bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Mandanten von CLLB Rechtsanwälte. Es machte deutlich, dass das Veranstalten von öffentlichen Glücksspielen im Internet gemäß Glücksspielstaatsvertrag nur mit Genehmigung der zuständigen Landesbehörde erlaubt ist. Da die Beklagte keine Erlaubnis für ihr Angebot hatte, seien die abgeschlossenen Spielverträge nichtig, so das Gericht. Folge ist, dass die Beklagte den Verlust ersetzen muss. Das Gericht stellte außerdem klar, dass ein solches Verbot von Online-Glücksspielen mit Erlaubnisvorbehalt nicht gegen europäisches Recht verstoße.

Dass der Kläger an illegalen Glücksspielen teilgenommen hat, stehe seinem Rückzahlungsanspruch nicht entgegen. Denn es sei nicht ersichtlich, dass er das Verbot kannte oder sich dieser Kenntnis leichtfertig verschlossen habe, führte das LG Passau weiter aus.

„Durch die Reform des Glücksspielstaatsvertrags wurde das umfassende Verbot von Online-Glücksspielen zum 1. Juli 2021 zwar gelockert. Das hat den Anbietern aber nicht Tür und Tor geöffnet. Ohne die erforderliche Lizenz sind die Glücksspiele weiter illegal und die Spieler können ihren Verlust zurückfordern, wie die Entscheidung des Landgerichts Passau zeigt“, so Rechtsanwalt Cocron.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.