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OLG Nürnberg verurteilt Vienna Life zu Schadenersatz - CLLB Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger - Ansprüche drohen am 31.12.2013 zu verjähren

(lifePR) (München / Berlin, )
Das OLG Nürnberg hat in einer aktuellen Entscheidung vom 30.09.2013 die Verpflichtung der Vienna Life zur Zahlung von Schadenersatz bestätigt. Nach den Ausführungen des OlG haftet Vienna-Life für die Beratung der Anleger. Obwohl sich der Sitz der Gesellschaft in Liechtenstein befindet, können Anleger aus Deutschland ihre Ansprüche vor deutschen Gerichten durchsetzen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die geschädigte Anleger der Vienna-Life bei der Durchsetzung ihrer Rückabwicklungsansprüche unterstützt.

Gegenstand der Entscheidung des OLG Nürnberg, war die Primes Life One Zukunftspolice Selecta 2000/5, eine Lebensversicherung mit fondsgebundener Vermögensverwaltung. Nach dem Urteil des OLG Nürnberg hat der Anleger nunmehr einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung dieser Beteiligung. Vienna Life muss ihm nach dem Urteil ds OLG neben seiner Einlage auch Anwalts- und Gerichtskosten erstatten.

Die Vienna-Life Lebensversicherung AG befindet sich bereits sein einiger Zeit in gerichtlichen Auseinandersetzungen mit ihren Anlegern.

Bisher hatte sich die Versicherung immer damit verteidigt, dass es sich bei der Anlage vornehmlich um eine Versicherung und nicht um eine Kapitalanlage handelte, sodass etwaige Beratungsfehler der Versicherung nicht zugerechnet werden können.

Nach zutreffender Auffassung des OLG Nürnberg handelt es sich bei einer fondsgebundenen Versicherung bei wirtschaftlicher Betrachtung allerdings eher um Kapitalanlage, so dass die hierfür entwickelten Beratungsgrundsätze Anwendung finden müssen, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter. Dies wurde nun vom OLG Nürnberg bestätigt.

War die Beratung des Anlegers fehlerhaft, muss sich die Versicherung dies zurechnen lassen. Dies hatte der BGH zuletzt schon für einen ähnlichen Sachverhalt entschieden. (Clerical Medical)

Der Ausgangspunkt für eine fehlerhafte Beratung kann bei fondsgebundenen Versicherungen schon im Informationsmaterial liegen. Da hier keine Pflicht zur Erstellung eines Verkaufsprospekts besteht ist das Informationsmaterial meist nicht so ausführlich und kann deshalb Grundlage für einen Schadenersatzanspruch gegen die Versicherungsgesellschaft sein.

"In Sachen Vienna-Life drohen die Ansprüche allerdings bereits zum 31.12.2013 zu verjähren", erklärt Rechtsanwalt Cocron, weiter, sollten bis zum Ablauf der Frist keine verjährungshemmenden Maßnahmem getroffen worden sein".

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