Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 975867

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr Matthias Ruigrok van de Werve

OLG Köln setzt Zeichen: Berufung von Eurogine soll zurückgewiesen werden

Die Kanzlei CLLB berichtete bereits über das wegweisende Urteil des Landgerichts Aachens, welches einer Klägerin, wegen einer gebrochenen Kupferspirale des Herstellers Eurogine € 7.500,00 Schmerzensgeld zusprach.

(lifePR) (Berlin, München, )
Die Kanzlei CLLB berichtete bereits über das wegweisende Urteil des Landgerichts Aachens, welches einer Klägerin, wegen einer gebrochenen Kupferspirale des Herstellers Eurogine € 7.500,00 Schmerzensgeld zusprach.

Das Oberlandesgericht Köln beabsichtigt nunmehr die Berufung von Eurogine zurückzuweisen. Zur Begründung führt der Senat aus, dass sich das Schmerzensgeld im Rahmen dessen bewegt, was in der Rechtsprechung für überflüssige Operationen zuerkannt worden ist. So wurden für überflüssige Operationen im Bereich des Sprunggelenks € 10.000, im Bereich des Rückens € 5.000 und im Bereich der Bandscheibe € 20.000 als angemessen bewertet.

Der Beschluss ist, soweit ersichtlich, die erste Positionierung eines Oberlandesgerichts und zeigt deutlich, dass betroffenen Frauen Schmerzensgelder in einer ganz anderen Größenordnung zustehen können – als der Hersteller dies gerne hätte. Dessen Verweis auf österreichische Verfahren, wo betroffene Frauen mit € 500,00 „entschädigt“ wurden, wird vom OLG Köln, zu Recht nicht thematisiert.

Die Taktik des Herstellers, Gebärmutterausschabungen oder Hysteroskopien, als aus der fachärztlichen Perspektive eher harmlose und wenig riskante, Operationen darzustellen, wird damit ein klarer Riegel vorgeschoben. Maßgeblich ist allein das individuelle durch den Spiralbruch ausgelöste Leid in seiner Gesamtheit, wobei eine naturgemäß auch extrem psychologisch belastende Operation sowie Ängste vor Spätfolgen einer solchen, deutlich schmerzensgelderhöhend zu gewichten sind.

Das Oberlandesgericht sieht den Produktfehler zudem im Einklang mit unserer Rechtsansicht bereits als erwiesen an. Da es sich um einen Serienschaden handelt, muss der Produktfehler nicht sachverständlich bewiesen werden – sondern steht bereits aus Rechtsgründen fest.

Die Positionierung des Senates bestätigt uns voll umfassend in unserer Rechtsansicht und stimmt uns sehr zuversichtlich, was den Verlauf der weiteren Verfahren anbelangt, so Rechtsanwalt Ruigrok van de Werve, von der Kanzlei CLLB, der betroffenen Frauen für eine kostenlose Erstberatung weiterhin zur Verfügung steht.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.