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MS Blanche Schifffahrtsgesellschaft in schwerer See – kommt der Totalverlust?

CLLB Rechtsanwälte empfehlen den Anlegern eventuelle Schadensersatzanspüche zu prüfen

(lifePR) (Berlin, )
Wieder droht ein Schiffsfonds zu kentern. Diesmal hat es die MS "Blanche" Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co KG erwischt. Die Anleger wurden aufgefordert, erhebliche Nachschüsse zu leisten.

Fremdwährungskredite in Japanischen Yen und ungünstige Wechselkursentwicklungen sollen mit zu der Schieflage des Fonds beigetragen haben. Trotz zunächst planmäßiger Chartereinnahmen seien hohe Verluste aufgelaufen. Zusätzlich sind die weltweiten Charterraten in den letzten Jahren eingebrochen als Folge von Wirtschaftskrise und immer mehr Transportkapazitäten: die Erlöse aus dem aktuellen Chartervertrag mit der Rudolf A. Oetker KG sollen momentan nicht kostendeckend sein.

Der Verkehrswert des Schiffes soll inzwischen unter die Höhe der offenen Darlehensverbindlichkeiten gesunken, weshalb die finanzierende Bank nach Mitteilungen in den Medien nicht mehr stillhält, sondern einen Nachschuss fordert. Ein entsprechendes, auf einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung beschlossenes Sanierungskonzept soll den Fonds retten. Ob dies wirklich gelingt, wird erst die Zukunft zeigen. Erste zweifelnde Stimmen haben sich im Internet gemeldet. Sie halten die im Sanierungsplan angenommenen Preissteigerungen für zu optimistisch.

Anleger sollten in dieser für den Fonds dramatischen Situation unverzüglich prüfen, welche Handlungsoptionen sich ihnen bieten. Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen Anlegern, auch eventuelle Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlagebratung in den Blick zu nehmen und von spezialisierten Rechtsanwälten zeitnah prüfen zu lassen, ob im individuellen Fall solche Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können. Gelänge dies, so würden der Anleger die Beteiligung auf den Berater übertragen und im Gegenzug von diesem finanziell so gestellt werden, als hätte er sich nie an dem Fonds beteiligt. Die Sorgen um die Zukunft seines eingesetzten Geldes wäre der Anleger damit los.

Rechtsanwalt Hendrik Bombosch weist weiter darauf hin, dass die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und -durchsetzung in vielen Fällen von vorhandenen Rechtsschutzversicherungen übernommen werden.
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