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LG Saarbrücken: Widerrufsbelehrung auch bei Vertragsänderung

Das Landgericht Saarbrücken hat der R+V Versicherung den Hinweis erteilt, dass auch bei Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist

(lifePR) (München, )
Das Landgericht Saarbrücken hat in der mündlichen Verhandlung vom 23. Februar 2016 den Hinweis an die Parteien erteilt, dass der Versicherungsnehmer auch bei bloßen Vertragsänderungen über die Möglichkeit eines Widerrufs aufzuklären ist.

Geklagt hatte ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Versicherungskunde, der eine Lebensversicherungsvertrag mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen hatte. Im Jahr 2008 ließ er sich von der Versicherung hinsichtlich etwaiger vertraglicher Änderungen beraten und änderte dann den Berufsunfähigkeitszusatzversicherungsvertrag dahingehend, dass sowohl die Laufzeit als auch die Leistungshöhe reduziert wurden. Wie es zu dieser Vertragsänderung kam, ist im Einzelnen zwischen den Parteien streitig. Unstreitig ist aber, dass der Versicherungsnehmer nicht auf die Möglichkeit des Widerrufs der Vertragsänderung hingewiesen wurde.

Im Jahr 2015 erkrankte der Mandant von CLLB Rechtsanwälte berufsunfähig. Die Berufsunfähigkeit wurde zwar von der R+V Versicherung anerkannt, aber eben nur mit verkürzter Laufzeit und reduzierter Leistungshöhe entsprechend der Vertragsänderung. Der Versicherungsnehmer versuchte daraufhin, die Vertragsänderung rückgängig zu machen. Nachdem dies nicht gelang, wandte er sich an die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte und bat um Unterstützung. CLLB Rechtsanwälte reichte daraufhin Klage ein und legte in der Klagebegründung dar, warum der Versicherungskunde auch nach 7 Jahren seine zur Vertragsänderung führende Erklärung widerrufen könne. Das Landgericht Saarbrücken wies nun in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass es die von CLLB Rechtsanwälte vertretene Rechtsansicht teile und somit die Widerrufsmöglichkeit bejahe. Dies gelte selbst dann, wenn es zu keiner qualitativen Vertragsänderung, sondern nur zu einer Verkürzung der Versicherungsdauer und Reduzierung der Leistungshöhe komme.

Das Verfahren bestätigt nach Ansicht von Rechtsanwalt Luber, LL.M., M.A, von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich die insgesamt versicherungsnehmerfreundliche Ausgangslage. „Der gerne im Kapitalmarktrecht ausgespielte Joker des Widerrufs von Darlehensverträgen auch Jahre nach Vertragsschluss kommt somit auch im Versicherungsrecht zum Tragen. Hieran zeigt sich auch, dass es überaus hilfreich sein kann, über Spezialkenntnisse in weiteren Rechtsgebieten zu verfügen“, so Rechtsanwalt Christian Luber, der auch Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist.

Darüber hinaus zeigt das Vorgehen, dass dass Einschalten eines Rechtsanwaltes regelmäßig überaus sinnvoll sein kann. Rechtsanwalt Luber: „Denn es ist nach unserer Einschätzung eben nicht so, dass die Versicherung stets im Interesse ihres Kunden handelt. Dies kann zur Folge haben, dass die Verweigerung einer Versicherungsleistung fehlerhaft ist und hiergegen Rechtsschutz einzuholen ist.“

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher Versicherungsnehmern, bei Problemen mit der Versicherungsgesellschaft zeitnah anwaltlichen Rat von auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

CLLB-Rechtsanwälte ist eine der führenden deutschen Kanzleien auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Wir vertreten in ausgewählten Fällen Geschädigte in komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen, insbesondere Versicherungsnehmer gegenüber ihren Versicherungsunternehmen und Geschädigte von Kapitalanlagegeschäften.

Unser Spezialgebiet ist die Schadenskompensation, d.h. unsere Mandanten profitieren insbesondere von dem über viele Jahre in zahllosen Prozessen gegen verantwortliche Personen und Gesellschaften gesammelten Wissen unserer Anwälte. Die von uns geführten Verfahren erstrecken sich auf so gut wie alle Gerichte in der gesamten Bundesrepublik.

Anerkennung haben insbesondere unsere Erfolge bei komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen gefunden. Seit nunmehr neun Jahren  arbeiten mittlerweile dreizehn hochspezialisierte Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen daran, für unsere Mandanten bereits verloren geglaubtes Geld wieder zurück zu holen. Es liegt auf der Hand, dass dabei juristische Präzision und prozessstrategische Überlegungen eine entscheidende Rolle spielen.

Wir sind etablierter Ansprechpartner für diverse Schutzvereinigungen und unsere Reputation ist, genauso wie der Finanzmarkt, international. Wir haben Standorte in München, Berlin und Zürich und arbeiten darüber hinaus auch eng mit Kooperationspartnern aus beinahe allen europäischen Staaten und den USA zusammen.

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