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CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
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LG Paderborn: Online-Casino muss Spielerin Verlust in Höhe von 115.000 Euro erstatten

Angebot des Online-Glücksspiels verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag – Verbot dient Schutz der Spieler

(lifePR) (München, )
Für eine nach eigenen Angaben spielsüchtige Zockerin hat sich das Blatt noch einmal gewendet. Die Frau hatte mehr als 115.000 Euro im Online-Casino verloren – nun muss die LC International Ltd als Anbieterin des Online-Glücksspiels ihr den Verlust ersetzen. Das Landgericht Paderborn machte mit Urteil vom 24. September 2021 deutlich, dass die Beklagte keine erforderliche Lizenz für ihr Angebot des Online-Glücksspiels hatte und die aufgelaufenen Verluste daher erstatten muss (Az.: 4 O 424/20).

Zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot des Online-Glücksspiels in Deutschlang etwas gelockert. Bis dahin war Glücksspiel im Internet jedoch bis auf wenige Ausnahmen verboten. Das Verbot umfasste auch das Anbieten von Glücksspielen im Internet. „An das Verbot haben sich Anbieter von Online-Glücksspielen vielfach nicht gehalten und über deutschsprachige Webseiten den Zugang zum Online-Casino auch für in Deutschland wohnhafte Spieler leicht möglich gemacht. Wegen dieses Verstoßes gegen den Glücksspielstaatsvertrag müssen sie den Spielern die Verluste ersetzen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

In dem Fall vor dem LG Paderborn bot die beklagte LC International Ltd. mit Firmensitz in Gibraltar Online-Glücksspiel über die deutschsprachige Webseite www.ladbrokes.com an. Sie verfügte über eine Lizenz für ihr Angebot in Gibraltar, allerdings nicht über eine entsprechende Genehmigung für das Glücksspiel-Angebot in Deutschland. Die Klägerin nahm über diese Webseite an dem Glücksspiel teil und verspielte im Online-Casino zwischen September 2018 und Dezember 2019 mehr als 115.000 Euro. Die Einsätze tätigte sie zum weit überwiegenden Teil von ihrem in Deutschland geführten Girokonto.

Die Klägerin aus dem westfälischen Lippstadt ist nach eigenen Angaben spielsüchtig. Mit dem Angebot des Online-Glückspiels habe die Beklagte gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Daher forderte sie ihre verlorenen Einsätze zurück.

Das LG Paderborn folgte der Klägerin. Sie habe Anspruch auf die Rückerstattung ihrer verlorenen Einsätze in voller Höhe. Die Beklagte habe nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Glücksspiel-Angebot in Deutschland verfügt. Die mit der Klägerin abgeschlossenen Verträge über die Teilnahme am Online-Glücksspiel seien nichtig. Die Beklagte habe daher keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse der Beklagten ihre Verluste erstatten, machte das Gericht klar. Dabei machte es deutlich, dass sich der Gesetzgeber in § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag u.a. wegen des herausragenden Suchtpotenzials bewusst für ein absolutes Verbot von Casino-Spielen im Internet entschieden habe. Das Verbot diene dem Schutz des Spielers vor ruinösen oder suchtfördernden Glücksspiel. Diese Intention würde unterlaufen, wenn das Online-Casino die verlorenen Einsätze aus verbotenem Glücksspiel behalten dürfte.

„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus dem Online-Glücksspiel zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron. Das Glücksspiel-Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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