Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 579094

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB Liebigstraße 21 80538 München, Deutschland http://www.cllb.de
Ansprechpartner:in Herr Franz Braun +49 89 55299950

BGH stärkt Arztrechte gegenüber Jameda

(lifePR) (München, )
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 1. März 2016 entschieden, dass das Ärztebewertungsportal jameda die Bewertungen seiner Mitglieder besser überprüfen muss.

Geklagt hatte ein Zahnarzt, der von einem Patienten schlecht bewertet wurde. Dieser hatte dem Zahnarzt unter den Punkten Behandlung, Aufklärung und Vertrauensverhältnis jeweils die schlechteste Note 6 gegeben. Als Gesamtergebnis wurde die Durchschnittsnote 4,8 vergeben und zugleich von dem Patienten mitgeteilt, dass er den Arzt nicht empfehlen könne.

Der Zahnarzt wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und verlangte daher von dem Bewertungsportal die Entfernung der Bewertung. Daraufhin forderte Jameda bei seinem Nutzer zwar eine Stellungnahme zu der anonym abgegebenen Beanstandung an, leitete diese aber aus Datenschutzgründen nicht an den Zahnarzt weiter und weigerte sich auch, die Bewertung aus dem Portal zu entfernen.

Der Zahnarzt machte daraufhin geltend, dass der Patient möglicherweise überhaupt nicht bei ihm in Behandlung gewesen sei und verlangte in der Folge einen Nachweis für die erfolgte Behandlung. Auch dies lehnte Jameda ab.

Der Bundesgerichtshof hat nun mit seinem Urteil VI ZR 34/15 die Rechte der Ärzteschaft deutlich gestärkt. Demnach ist die anonyme Verteilung von Bewertungen zukünftig nicht mehr so einfach möglich. Vielmehr obliegt dem Bewertungsportal zukünftig die Pflicht, von dem Nutzer Informationen dahingehend einzuholen, dass dieser tatsächlich bei dem bewerteten Arzt in Behandlung gewesen ist. Entsprechende Belege sind in dem Arzt in anonymisierter Form sogar weiterzuleiten. 

 "Dieses Urteil stellt einen Erfolg für die Ärzteschaft bei dem berechtigten Versuch, sich gegen anonyme Falschbewertungen zu verteidigen, dar", so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. "Demnach gilt zwar auch weiterhin, dass Bewertungen von Ärzten durch Patienten im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig und deswegen geduldet werden müssen. Einschränkend ist dies aber dahingehend zu bewerten, dass die Schwelle der strafrechtlich relevanten Schmähkritik nicht überschritten werden darf. Darüber hinaus muss zukünftig von dem Bewertungsportal nachgewiesen werden, dass eine Behandlung überhaupt erfolgt ist.

Website Promotion

Website Promotion
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.