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Neue Mofa- und E-Scooterschilder ab 1. März

Blau darf fahren – schwarz ist out ‚Frisieren’ kann sehr teuer werden

(lifePR) (Stuttgart, )
Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März 2021 ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder blau statt bisher schwarz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.

Ein neues Schild, ein Jahr lang gültig, ist für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Sabine Mayer-Paris, Vorsitzende des Bezirks Stuttgart im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), stellt klar, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild Vorschrift ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als 6 km/h.

Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz (nicht zu verwechseln mit einem so genannten Quad) – mit Höchstgeschwindigkeit von 45km/h – mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr.

Auch E-Scooter benötigen Versicherungsnachweis
Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen. Fußgängerwege sind für die E-Scooter tabu, sie müssen Radwege oder – falls diese fehlen – die Straße benutzen.

Technische Änderungen gefährden Versicherungsschutz
Für die sogenannten S-Pedelecs (nicht zu verwechseln mit E‑Bikes), die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Mayer-Paris. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“
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