Initiativen zur Stärkung höherer Haltungsformen sind zwar begrüßenswert, doch ebenso wichtig ist es, dass konventionell wirtschaftende Betriebe verlässlich in die Entwicklung des Marktes eingebunden bleiben. Denn nur wenn die Nachfrage nach Produkten der Haltungsformen 3, 4 und 5 nachhaltig ansteigt, können Landwirte ihre Betriebe umstellen und eine angemessene Entlohnung erhalten. Ob die neue Warensortierung tatsächlich zu einer veränderten Kaufentscheidung führt, bleibt abzuwarten. Erfahrungsgemäß entscheiden sich viele Verbraucher beim Einkauf vornehmlich für günstigere Produkte, insbesondere im Discountbereich.
Könnte der Markt eine steigende Nachfrage nach Produkten aus höheren Haltungsformen überhaupt bedienen? Momentan ist das Angebot in diesen Segmenten begrenzt. Bei einer vollständigen Umstellung des LEH bis zum Jahr 2030, wie von Aldi Süd angestrebt, wäre es nicht möglich, diese Nachfrage aus deutscher Erzeugung zu decken. Die Daten der überregionalen Erzeugerringdatenbank zeigen, dass beim Schwein die Haltungsformen 3 und 4 im Wirtschaftsjahr 2023/2024 insgesamt nur 4 % der Betriebe ausmachten. Unter Einbeziehung von Bio-Betrieben liegen diese Haltungsformen insgesamt bei schätzungsweise 5 % Marktanteil auf Erzeugerebene.“
Der BRS ist der Auffassung, dass es ein falsches Signal ist, wenn sich der LEH auf bestimmte Haltungsformen fokussiert und Landwirte zum Umbau drängt, ohne Planungssicherheit für den Zeitraum nach 2030 zu gewährleisten. Der Markt sollte sich durch Nachfrage und Angebot nachhaltig entwickeln. Die Stärke der landwirtschaftlichen Erzeugung liegt in ihrer Vielseitigkeit und der damit verbundenen Produktion von Erzeugnissen höchster Güte für jeden Geldbeutel. Es darf nicht passieren, dass tierische Erzeugnisse aus heimischer Produktion nur aufgrund vermeintlich gesicherter Haltungslabel gegen ausländische Ware im LEH ausgetauscht werden. Wenn wir über mehr Tierwohlprodukte auf deutschen Tellern reden, ist es demnach unverzichtbar, die Kennzeichnung der Haltungsform an eine staatlich verpflichtende Herkunftskennzeichnung zu knüpfen. Hier ist jedoch der Gesetzgeber gefragt. Nur unter soliden Marktbedingungen mit langfristigen Abnahmeverträgen können Landwirte investieren und ihre Betriebe auf Haltungsformen mit Außenklimareizen umstellen.