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Reform der Hilfsmittelversorgung (HHVG) verabschiedet

BIV-OT: „Endlich wurde erkannt, wie wichtig die Qualität der Patientenversorgung ist“

(lifePR) (Berlin/Dortmund, )
Das am 16. Februar 2017 vom Bundestag verabschiedete Hilfsmittel-Reformgesetz (Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz – HHVG) stellt Weichen für die zukünftige Qualität der Hilfsmittelversorgung in Deutschland. Mehr als 10 Mio. Patienten pro Jahr werden im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mit Hilfsmitteln versorgt.

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt insbesondere die deutliche Positionierung des Gesetzgebers bezüglich der Ausschreibungen individuell angepasster Hilfsmittel. Eine Ausschreibung von individuell gefertigten Hilfsmitteln oder solchen mit hohem Dienstleistungsanteil bei der Anpassung ist nun endlich ein klarer Riegel vorgeschoben. Betriebe müssen nicht mehr um ihren Marktzugang bangen, und den Preiskämpfen zu Lasten der Patienten ist ein Ende gesetzt. Ebenso begrüßt der BIV-OT die Implementierung von Qualitätskriterien bei Ausschreibungen, die keine individuelle Anpassung des Hilfsmittels an den Patienten erfordern. Auch hier ist der Preis nicht mehr das Maß aller Dinge und die Qualität als Entscheidungskriterium in den Versorgungsprozess zurückgekehrt. „Endlich wurde auch vom Gesetzgeber erkannt, wie wichtig die Qualität der Patientenversorgung ist und wie viel hier in den letzten Jahren aus dem Ruder gelaufen ist“, so BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz.

Ebenfalls positiv bewertet der BIV-OT die Verpflichtung des Gesetzgebers zu einer zeitnahen Aktualisierung und kontinuierlichen Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses. Hier kommt es nun „in Zukunft darauf an, dass in dem Prozess künftig auch die Leistungserbringer in die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses einbezogen werden und eine entsprechend zukunftsfähige Struktur des Verzeichnisses gemeinsam entwickelt wird“.

Die mit dem HHVG erfolgte klare Auskunft über die Rolle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) bei der Beauftragung externer Prüfer der Hilfsmittelversorgung wird vom BIV-OT ebenfalls begrüßt. Externe Hilfsmittelberater könnten damit nicht mehr ohne die entsprechende Legitimation und Kompetenz in die Versorgung eingreifen.

„Es ist erforderlich, dass der nun in Gesetzesform fixierte politische Wille auch in der Praxis umgesetzt wird. Hierzu ist es unerlässlich, dass künftig das Know-how derjenigen eingebunden wird, die die nachgewiesene Fachexpertise in der Hilfsmittelversorgung auf der Basis von Ausbildung und praktischer Versorgung vorhalten. Für die Erarbeitung von Qualitätskriterien zur Kontrolle von Ausschreibungen und Verträgen gilt dies ebenso wie für die Neustrukturierung und Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses “, betont BIV-OT-Präsident Klaus-Jürgen Lotz.

Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik

Der BIV-OT vertritt als Spitzenverband des orthopädietechnischen Handwerks etwa 2.300 Sanitätshäuser und orthopädietechnische Werkstätten mit etwa 37.000 Beschäftigten. Der Gesamtumsatz der gesetzlichen Krankenversicherung für die Hilfsmittelversorgung beträgt ca. 4,6 Mrd. Euro. Jährlich werden mehr als 10 Mio. Patienten mit Hilfsmitteln versorgt.

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