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Der neue Infodienst: Gesetzgebungskalender

(lifePR) (Köln, )
Seit Januar diesen Jahres gibt der Bundesanzeiger Verlag mit dem "Gesetzgebungskalender" einen neuen Infodienst heraus.

Das Gesetzgebungsverfahren ist oft langwierig und unübersichtlich. Wann Gesetze in Kraft treten, erfährt man meist im Nachhinein aus den Medien. Somit kann schnell eine Gesetzesübertretung erfolgen, ohne dass diese beabsichtigt war.

Durch den neuen Infodienst "Gesetzgebungskalender" wird hier Abhilfe geschaffen.

Der Infodienst bietet, wahlweise als Print-Version oder als Online-Dienst, einen monatlichen Überblick über den Stand der Bundesgesetzgebung sowohl zu geplanten Gesetzen, als auch über die Phase des Entstehens, in der sich ein Gesetzentwurf befindet.

Komprimiert auf maximal 24 Seiten im Monat, verschafft der Infodienst eine Übersicht über jährlich mehr als 3.000 Parlamentsdrucksachen mit mehr als 80.000 Druckseiten und ca. 5.000 Seiten Bundesgesetzblatt.

Der Informationsdienst Gesetzgebungskalender beinhaltet Verweise auf Gesetzesentwürfe und Bundestags- und Bundesratsdrucksachen, sowie auf das Bundesgesetzblatt, Kommentierungen und Erläuterungen zu wichtigen Gesetzesinitiativen und Register zum schnellen Auffinden von Gesetzen.

Als Redakteur konnte Herr Peter Schmidt gewonnen werden, der seine Kompetenz bereits für den Newsletter "Gesetze aktuell" einbringt.

Die Fachzeitschriften des Bundesanzeiger-Fachverlages bedienen den Informationsbedarf von Experten und Praktikern und ausgewählten Berufsgruppen in Sachen Recht, Wirtschaft und Soziales.

Interessenten können Probeheft und Abonnements bestellen bei Ulrike Vermeer, Tel: 0221 - 97 668 229; E-Mail: vertrieb@bundesanzeiger.de.
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