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Kommunalaufsicht „rüffelt“ Landeshauptstadt und Abfallwirtschaftsbetrieb aha

Personalversammlung darf nicht zur politischen Kundgebung werden

(lifePR) (Hannover, )
Die öffentlichen Proteste von Bediensteten der Stadt Hannover und des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) am 6. März 2007 gegen die „Rente mit 67“ waren nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt und durften deshalb nicht während der Arbeitszeit stattfinden. Die Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erteilte deshalb jetzt sowohl der Landeshauptstadt Hannover wie auch aha wegen der Gesetzesverstöße einen „deutlichen Rüffel“. Dies berichtet der Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, der sich in seiner Kritik am gesetzeswidrigen Verhalten von städtischen und aha-Mitarbeitern bestätigt sieht.

Am Vormittag des 6. März 2007 demonstrierten rund 3.000 kommunale Bedienstete im Rahmen einer Gewerkschaftskundgebung am Steintor in Hannover gegen die Rentenpläne der Bundesregierung. Bedienstete der Stadt Hannover und von aha zogen nach vorausgegangenen internen und später „öffentlich weitergeführten Personalversammlungen“ zum Kundgebungsort.

Der Bund der Steuerzahler hatte diese öffentliche Protestkundgebung während der Arbeitszeit scharf gerügt, weil seiner Ansicht nach politische Veranstaltungen nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt sind. Hannovers Oberbürgermeister Stephan Weil wies die Kritik des Bundes der Steuerzahler jedoch zurück und behauptete die Rechtmäßigkeit der Aktionen der Personalräte.

Staatssekretär Wolfgang Meyerding vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport teilte dem Bund der Steuerzahler jetzt mit, dass eine Personalversammlung ihre Befugnisse überschreitet, „wenn sie öffentlich für ihre Ziele demonstriert“. Das Thema „Rente mit 67“ habe allenfalls im Rahmen einer internen Personalversammlung behandelt werden dürfen. Innen-Staatssekretär Meyerding „bittet“ nun die Stadt Hannover und aha, diese Rechtslage bei zukünftigen Personalversammlungen zu beachten.

Auch in einem zweiten Aspekt sieht sich der Bund der Steuerzahler durch das Schreiben der Kommunalaufsicht bestätigt. Die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen zur Teilnahme an Kundgebungen ist nicht durch das Personalvertretungsgesetz gedeckt und muss künftig unterbleiben. Der Bund der Steuerzahler hatte den gleichzeitigen Einsatz von Müllfahrzeugen und Kehrmaschinen im Rahmen eines Autokorsos am 6. März 2007 ebenfalls scharf kritisiert, weil damit seiner Auffassung nach auf Steuerzahlerkosten Gewerkschaftsmacht demonstriert werden sollte.
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