Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 11428

Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. Reinhardtstraße 52 (nahe der Bundespressekonferenz) 10117 Berlin, Deutschland http://www.steuerzahler.de
Ansprechpartner:in Markus Deutsch +49 30 278762
Logo der Firma Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.

Jahressteuergesetz 2008: Neue Missbrauchsregelung ist überflüssig!

Verbände fordern Beibehaltung der alten Regelung

(lifePR) (Berlin, )
Nach der geplanten Neufassung des § 42 der Abgabenordnung (AO) sollten alle Steuerzahler unter Generalverdacht gestellt werden, sobald sie Steuergestaltungen verwenden. Nach heftiger Kritik wurde der Gesetzentwurf zwar entschärft. Aber „Herumflicken an Murks bleibt trotzdem Murks“, kritisieren der Bund der Steuerzahler, der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, der Deutsche Steuerberaterverband und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Die Verbände fordern Bundestag und Bundesrat auf, von einer Neuregelung Abstand zu nehmen und stattdessen die bisherige Regelung beizubehalten. Sie hat sich in jahrelanger Praxis bewährt. Die Änderung des Missbrauchsparagraphen 42 AO ist unangemessen, trägt zur weiteren Verunsicherung der Steuerzahler und Berater bei und wird zu einer enormen Prozessflut führen.

Ein Missbrauch soll nach der Neufassung jetzt vorliegen, wenn der Steuerzahler eine ungewöhnliche Gestaltung gewählt hat, für die er - der Steuerzahler - keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe nachweisen kann.

Offen ist, was unter „ungewöhnlich“ zu verstehen ist. Ungewöhnlich für die Finanzbeamten dürfte sein, wenn Steuern gespart werden. Für den Steuerzahler dürfte es sich hingegen eher um eine gewöhnliche Gestaltung handeln, da Steuern sparen grundsätzlich legal und legitim ist. Ungewöhnlich soll eine Gestaltung sein, die nicht der Gestaltung entspricht, die vom Gesetzgeber in Übereinstimmung mit der Verkehrsanschauung zum Erreichen bestimmter wirtschaftlicher Ziele vorausgesetzt wurde. Die unbestimmten Rechtsbegriffe „Wille des Gesetzgebers“ und „Verkehrsanschauung“ werden in der Praxis zu massiven Problemen führen. Zahlreiche zusätzliche Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert. Sicherheit kann der Steuerzahler nur über eine verbindliche Auskunft erhalten, für die er dann allerdings bezahlen muss.

Damit wird, entgegen der bisherigen Rechtslage, die Beweislast umgekehrt. Dem Steuerzahler werden zusätzliche Darlegungs- und Beweislastpflichten auferlegt. Die geplante Neuregelung ist ein weiterer Beweis für die zunehmende Gängelung der Steuerzahler durch den Fiskus. Erlaubt ist nicht mehr, was das Gesetz zulässt, sondern was der Fiskus als Wille des Gesetzgebers interpretiert.

Die jetzige Missbrauchsregelung wurde durch Rechtsprechung untermauert und beschränkt sich auf die Fälle des tatsächlichen Missbrauchs. Anscheinend genügt das der Bundesregierung nicht. Würden die Pläne Wirklichkeit, droht den Steuerzahlern weitere Rechtsunsicherheit und das deutsche Steuerrecht würde auf noch weniger Akzeptanz stoßen. Steuersatzsenkungen, wie in der jüngsten Unternehmensteuerreform, reichen nicht aus, um Bürger und Unternehmen in Deutschland zu halten, betonen die Verbände. Ein gesundes Steuerklima mit Rechtssicherheit und gleichmäßiger Kräfteverteilung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung gehört ebenso dazu!
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.