,,Ob in Deutschland, Europa oder den USA - Immobilien sind nicht das oft gepriesene Betongold. Das hat die große Finanzkrise mehr als deutlich gezeigt. Auch Immobilienfonds sind daher bei weitem nicht eine so sichere Kapitalanlage wie oft vermittelt wird", sagt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Genau dieser Eindruck sei seiner Erfahrung nach aber in vielen Beratungsgesprächen durch die Banken oder Finanzanlagevermittler vermittelt worden. Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehöre aber auch eine umfassende Risikoaufklärung, so Cäsar-Preller. Daher hätten die Anleger umfassend über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Wertschwankungen auf dem Immobilienmarkt, Leerstände, erschwerte Veräußerbarkeit der Fondsanteile, meist lange Laufzeiten oder auch der Hinweis auf die Provisionen, die die vermittelnde Bank einstreicht. ,,Hohe Provisionen führen dazu, dass der Weichkostenanteil steigt und auch die Bank ein besonderes Eigeninteresse an der Vermittlung eines speziellen Produktes hat. Daher muss der Anleger nach Rechtsprechung des BGH auch über diese so genannten Kick-Back-Zahlungen aufgeklärt werden", erklärt der BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt.
Eine unzureichende Risikoaufklärung kann ebenso Schadensersatzansprüche begründen wie das Verschweigen von Provisionen. Außerdem können auch Schadensersatzansprüche auf Rückabwicklung bestehen, wenn bereits Fehler im Verkaufsprospekt enthalten sind.
Fazit des BSZ eV:
Kein Anleger sollte Markt auf seinem Schaden Innen sitzen bleiben, ohne zumindest Höhle Versuch gestartet zu Haben, Schadenersatz zu bekommen!
Es lohnt sich deshalb immer einen Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht zu Rate zu ziehen. Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank-und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Tomorrow Immobilienfonds gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.