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Solen AG insolvent: Anleihegläubigern drohen erhebliche Verluste und sollten Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Die Solen AG konnte ihre Anleihezinsen nicht zahlen und hat nun Insolvenz beantragt.

(lifePR) (Dieburg, )
Anleihegläubiger sollten ihre Interessen jetzt bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte mit der Interessenwahrnehmung im Insolvenzverfahren und der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Der BSZ e.V. bündelt hierfür die Interessen der Anleihegläubiger in der BSZ-Interessengemeinschaft „Solen AG“

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu:„ Zwar hat der Vorstand der Solen AG angekündigt, dass die Geschäfte des Meppener Photovoltaik-Unternehmens weiterlaufen würden und beabsichtigt sei, alle zur Solen AG gehörende Gesellschaften fortzuführen. Aber Anleihegläubiger sollen sich keine allzu großen Hoffnungen machen, noch 100% der Nominale und Zins zurückzuerhalten. Im anstehenden Insolvenzverfahren drohen deutlich Einschnitte.

Daher sollten Anleihegläubiger nun spezialisierte Rechtsanwälte mit der Rechtswahrnehmung beauftragen. Zum einen gilt es, seine Rechte im anstehenden Insolvenzverfahren zu wahren und zum anderen, etwaige Prospekthaftungsansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Es ist schlicht nicht erklärbar, dass sich die Solen AG zuerst mit über 27 Mio. EUR Anleihegeldern vollsaugt, diese binnen zwei Jahren aufbraucht und dann in die Insolvenz fällt. Der Verdacht liegt nahe, dass sich hier jemand auf Kosten der Anleihegläubiger sanieren will.

Etwas ähnliches erleben wir zur Zeit bei mehreren Anleiheemittenten der Solarbrache, so auch bei Centrosolar, SiC Processing oder BKN Biostrom, wo wir ebenfalls viele Anleihegläubiger vertreten. Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte von Dr. Späth & Partner sind bereits von mehreren Solen-Anleihegläubigern beauftragt Prospekthaftungsansprüche geltend zu machen, denn es gibt gute Anhaltspunkte dafür, dass der Anleiheprospekt der Solen AG fehlerhaft gewesen sein könnte. Anleihegläubiger könnten auf diesem Wege einen erheblichen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Wahrscheinlich weit mehr, als wenn sie nur auf das Insolvenzverfahren vertrauen.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Solen AG“ gegründet. Anleihegläubiger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleihegläubiger sind aufgerufen, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Solen AG" anzuschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 20. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei ist bereits seit über 10 Jahren erfolgreich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und insbesondere mit Schuldverschreibungen, wie im Fall Solen AG vertraut (z.B. SiC Processing GmbH, Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Estate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG, Centrosolar, Windreich AG, SolarWorld AG). Vertreten wurden hierbei bislang weit über 1.000 Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben. Es konnten zahlreiche Erfolge erzielt werden.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem Anwalt schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

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