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S&K-Fonds insolvent: Jetzt müssen Anleger im Insolvenzverfahren ihre Rechte sichern.

BSZ e.V. bündelt Anlegerinteressen! Mehrere Fonds der S&K Gruppe haben in dieser Woche Insolvenz angemeldet.

(lifePR) (Dieburg, )
Für Anleger bedeutet dies, dass sie ihre Interessen bündeln und spezialisierte Rechtsanwälte beauftragen sollten, um in einer starken Position ihre Rechte gegen Insolvenzverwalter und den Fonds durchzusetzen. Außerdem sollten Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend gemacht werden.

Nun ist es passiert, die Skandalwelle um S&K erfasst deren Fonds und damit die Anleger direkt. Folgende S&K Fonds haben nach Pressenberichten Insolvenz angemeldet: Deutsche S&K Sachwerte GmbH & Co. KG (Anlegergelder: rund 38,7 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 2 GmbH & Co. KG (rund 28,2 Millionen Euro), Deutsche S&K Sachwerte 3 GmbH & Co. KG, S&K Investment (4,8 Millionen Euro), S&K Investment Plan GmbH & Co. KG, S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG (rund 34 Millionen Euro).
Sorgen muss man sich zudem machen um die MIDAS Mittelstandsfonds Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6 GmbH & Co. KGs. Diese sind von der S&K Gruppe 2011 übernommen wurden.

BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Marc Liebscher von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hierzu: „Anleger müssen jetzt zweigleisig agieren: Zum einen gilt es, seine Rechte im (vorläufigen) Insolvenzverfahren zu wahren, damit dort wegen Unachtsamkeit kein Rechtsverlust eintritt. Denn der Insolvenzverwalter ist nicht Vertreter eines jeden einzelnen Anlegers, sondern wahrt die Gläubigerinteressen nur insgesamt. Das heißt, einzelne Anleger müssen sich selbst helfen. Dies gilt insbesondere, wenn (wie zu befürchten steht), der Insolvenzverwalter an Anleger gezahlte Fonds-Ausschüttungen zurückfordert. Dies kann er, falls es sich bei den gezahlten Ausschüttungen um sog. zurückgewährte Einlagen handelt. Dies ist bei geschlossenen Fonds zumeits immer der Fall.

Da ein Insolvenzverfahren also, zudem in einem solchen Ausmaß wie bei den S&K-Fonds, viele rechtliche und tatsächliche Gefahren mit sich bringt, ist es ratsam, wenn Anleger einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen. Zum anderen sollten Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft bestehen solche Ansprüche wegen Kapitalanlagebetrug zweifelsohne. Zur Geltendmachung dieser Ansprüche ist wiederum die Beauftragung eines spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll. Aber nur wenn die Anleger ihre Interessen bündeln, ist sichergestellt, dass ihre Interessen auch berücksichtigt werden.“

Für die Prüfung/Abwehr von Ansprüchen aus Kapitalanlagen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „S&K-Gruppe“ gegründet. Anleger können damit ihre Interessen bündeln. Betroffene Anleger der genannten Fonds und der S&K-Unternehmensgruppe können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,S&K-Gruppe" noch anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
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Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 21. April 2013 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

Über die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Späth & Partner
Die BSZ e.V.-Vertrauensanwälte von der bundesweit tätigen Kanzlei Dr. Späth & Partner sind bereits seit über 10 Jahren fast ausschließlich im Bank-, Insolvenz- und Kapitalmarktrecht tätig und konnten nachhaltige Erfolge für ihre Mandanten erzielen, - nicht nur allgemein im Bank- und Kapitalmarktrecht, sondern ganz speziell auch in Fällen, in denen Anleger mit betrügerischen Immobilienfonds und Schneeballsystemen Verluste erlitten haben. So waren die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon bei vielen Anlage-Skandalen, beispielsweise DM Beteiligungen, WBG Leipzig-West AG, First Real Estate, EECH AG sowie GlobalSwissCapital AG für Anleger erfolgreich. Insgesamt wurden in diesen Fällen von der Kanzlei bislang weit über 1.000 Anleger vertreten. Gleiches gilt für die wegen Einlagen und Ausschüttungen, die an Fonds-Anleger gezahlt worden waren und zurückbezahlt werden sollten. Hier haben die Rechtsanwälte von Dr. Späth & Partner schon mehrere hundert Anleger-Fälle betreut.

Über den BSZ e.V.:
Der BSZ® e.V. arbeitet innerhalb der Interessengemeinschaft für geschädigte Kapitalanleger mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören. Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen. Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt. Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Der BSZ® kann dabei auf überdurchschnittliche Erfolge im Bereich Anlegerschutz verweisen: Ein Grund dafür ist, dass die Zusammenführung von Geschädigten in Interessengemeinschaften dazu führt, dass deren Rechte wesentlich effizienter wahrgenommen werden können als wenn jeder Anleger alleine tätig werden würde.

Übrigens: der kompetente Anlegerschutzanwalt wird dem geschädigten Kapitalanleger - bevor dieser dem Anwalt schlussendlich ein Mandat erteilt- eine erste Einschätzung seines Falls vermitteln.

Der aktuelle BSZ e.V. Tipp:
Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben

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