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Mehrere offene Immobilienfonds in der Krise - Was kann der Anleger machen?

Wegen der kurzen Verjährungszeit ist häufig wenig zu erreichen. Aber man kann mit seiner Bank verhandeln oder einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen, dies zu tun. Erfolglos muss das nicht sein!

(lifePR) (Dieburg, )
Anleger offener Immobiliefonds wie AXA Immoselect, DEGI International, DEGI Europa, TMW Immobilien Weltfonds P, Morgan Stanley P 2 Value, DEGI Global Business, KanAm US Grundinves, SEB ImmoInvest, CS Euroreal A, KanAm Grundinvest Fonds, UBS (D)3 Sector Real Estate Europa, AXA Immosolutions, DEGI German Business.AXA Immos, dachten mit dem Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds eine sichere Kapitalanlage erreicht zu haben, die es ihnen erlaubt, auch kurzfristig auf das investierte Kapital zugreifen zu können.

Einige offene Immobilienfonds oder Dachfonds waren allerdings massiv von der Wirtschaftskrise betroffen und mussten die Rücknahme von Anteilen aussetzen.

Eine Schließung des offenen Immobilienfonds oder Dachfonds erfolgt vor allen Dingen dann, wenn zu viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen, der offene Immobilienfonds oder Dachfonds aber nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt, um den Kunden den Rückgabepreis des offenen Immobilienfonds auszuzahlen. Auch professionelle Kapitalanleger mit Fonds haben das Geld wegen der Krise abgezogen. Hier waren es auch Großanleger, die ihr Geld in den Fonds sicher geparkt hatten.

Für die Dauer von maximal zwei Jahren konnte ein offener Immobilienfonds geschlossen werden. In dieser Zeit versucht die Geschäftsführung meist durch den Verkauf von Immobilien liquide Mittel zu beschaffen. Dies gelang bei der Abwicklung vieler offener Immobilienfonds oft nicht gut.

War diese Maßnahme nicht so erfolgreich, dass alle Anleger, die nach Wiedereröffnung von der Rückgabemöglichkeit Gebrauch machen möchten, ausbezahlt werden können, so bleibt der Fondsgeschäftsführung meist nichts anderes übrig als den Fonds abzuwickeln.

In Auflösung oder Abwicklung befinden sich fast alle Fonds wie auch die Süddeutsche Zeitung berichtet. Es handelt sich insbesondere um den AXA Immoselect, den DEGI International, den DEGI Europa, den TMW Immobilien Weltfonds P, den Morgan Stanley P 2 Value, den DEGI Global Business und den KanAm US Grundinvest , den SEB ImmoInvest, den CS Euroreal A, den KanAm Grundinvest Fonds, den UBS (D) 3 Sector Real Estate Europa, den AXA Immosolutions und den DEGI German Business.

Für die Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie sich verhalten sollen. Er bekommt zwar Geld heraus, aber in Tranchen und meist mit deutlichen Abschlägen. Außerdem dauert es oft mehrere Jahre.

Im Falle einer Fondsschließung oder Abwicklung kann der Anleger seine Anteile nicht an Fondsgesellschaft zurückgeben, sondern die Anteilsscheine allenfalls über die Börse - regelmäßig zu einem deutlich niedrigeren Kurs - verkaufen.

Im Rahmen einer Fondsabwicklung und der damit einhergehenden Veräußerung der Immobilien werden an die Anleger üblicherweise in bestimmten Zeitabständen Zahlungen geleistet. Dies hat meist dazu geführt, dass der Anleger weniger Geld erhält als er ursprünglich an Erwerbskosten aufgewandt hat. Anleger, die sich schadlos halten wollen, sollen daher prüfen, ob ihnen nicht möglicherweise Ansprüche gegen Dritte, wie etwa Banken oder Anlageberater zustehen.

Wurde der Anleger beispielsweise im Rahmen der Anlageberatung nicht darauf hingewiesen, dass der Fonds Verlustrisiken hat, dass eine Schließung des Fonds und sogar eine Liquidation möglich sind, so kann dies grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch begründen. Daneben müssen die Berater regelmäßig über die den Beratungsinstituten zufließenden Rückvergütungen, die sog. kick-backs aufklären. Dies gilt zumindest dann, wenn die Anlageberatung durch Mitarbeiter einer Bank erfolgte. Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung verjähren entweder gemäß § 37a WpHG a.F. stichtagsgenau drei Jahre nach Zeichnung oder drei Jahre zum Jahresende nach Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis der fehlerhaften Beratung. Bei vorsätzlicher Falschberatung hat man zehn Jahre Zeit. Die ist natürlich nicht einfach nachzuweisen. Da benötigt man Zeugen für die Abschlussverhandlung. Aus den Auflösungsberichten der offenen Immobilienfonds können sich jedoch auch noch Ansprüche ergeben.

Für Anleger offener Immobilienfonds gibt es also gute Argumente, für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. Der BSZ e.V. hat die Interessengemeinschaft offene Immobilienfonds gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...

Dieser Text gibt den Beitrag vom 25. Februar 2014 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.

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