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K1-Fonds: Weitere Klagen gegen Vienna Life und Banken in Vorbereitung!

Anklageerhebung gegen Herrn Kiener bringt keine neuen Erkenntnisse für Anleger. Erfolg gegen Vienna Life Lebensversicherung! Weitere Klagen gegen Vienna Life, Banken und Vermittler sowie Zwangssicherungsmaßnahmen in Vorbereitung!

(lifePR) (Dieburg, )
Am 02.03.2011 begann vor dem Landgericht Würzburg der Strafprozess gegen den Initiator der K1-Fonds, Helmut Kiener. Laut Anklageschrift werden Herrn Kiener Betrug in 35 Fällen sowie Urkundenfälschung in 86 Fällen sowie weitere Delikte zur Last gelegt.

Kiener soll mehrere tausend Anleger mit den K1-Fonds geschädigt haben. „Wir befürchten, dass bei den K1-Fonds ein reines Schneeballsystem betrieben wurde, sofern sich dieser Verdacht erhärten sollten, würden wir ein Strafmaß zwischen 7-12 Jahren für Herrn Kiener erwarten,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von Rohde & Späth Rechtsanwälte. „Bis zum Beweis des Gegenteils gilt natürlich die Unschuldsvermutung.“

Es kam wohl inzwischen auch zu weiteren Festnahmen gegen diverse Verantwortliche.

Kiener machte in der Verhandlung keine Angaben zu den verbliebenen Geldern. „Dies bestätigt unsere Vermutung, dass eine erfolgreiche Schadenskompensation für die Anleger nur durch ein gebündeltes Vorgehen gegenüber Banken, Lebensversicherungen, den jeweiligen Vermittlern sowie gegenüber weiteren Verantwortlichen möglich sein wird,“ so Dr. Späth.

Nachdem die Mitgliedskanzlei der „Internationalen Anwaltsallianz im Fall K1“, die aus Mitgliedskanzleien aus Deutschland, Österreich, der Schweiz sowie Liechtenstein besteht, Dres. Rohde & Späth aus Berlin inzwischen die ersten Klagen gegen diverse Vermittler der K1-Anlagen vor diversen Gerichten in ganz Deutschland eingereicht hat, werden von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth inzwischen auch die ersten Klagen gegen weitere Verantwortliche vorbereitet. „Wir sind inzwischen relativ zuversichtlich, auch gegen andere Verantwortliche als die Vermittler und Herrn Kiener selbst erfolgreich Klage einreichen zu können,“ so BSZ e.V.-Vertrauensanwalt Dr. Walter Späth, MSc, von der BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth „Allerdings sollte hierbei immer das sog. Prioritätsrisiko beachtet werden, d.h., wer zuerst kommt, mahlt zuerst, da die verfügbaren Gelder vermutlich nicht ausreichen werden, um alle Geschädigten zu befriedigen,“ so Dr. Späth. „Vor allem gegenüber einer Bank werden wir in den kommenden Wochen Schadensersatzansprüche geltend machen, auch werden wir weitere Zwangssicherungsmaßnahmen, z.B. in Form von Zwangssicherungshypotheken, ergreifen, demnächst mehr.“

Ein schnelles Vorgehen könnte sich also auszahlen

In Sachen X1 Global-Zertifikat ist der „Internationalen Anwaltsallianz“ im Fall K1 ein großer Erfolg für eine Anlegerin des X1-Global-Zertifikat gelungen, die bei der Vienna Life Lebensversicherung in Liechtenstein ihr Geld in Form einer Lebensversicherung angelegt hatte, das an das X1-Global-Zertifikat gekoppelt war.

Das X1-Global-Zertifikat ist seit der Liquidation von K1 nahezu wertlos, die Anlegerin hatte aber von Anfang an vor, das Geld in X1-Global-Garantie-Zertifikate zu investieren, die am Laufzeitende über eine 100%-ige Kapitalgarantie der Barclays Bank verfügen.

Nachdem Vienna Life sich weigerte, die Papiere für die Anlegerin zu tauschen, hat die BSZ e.V.-Vertrauenskanzlei Dres. Rohde & Späth aus Berlin in Zusammenarbeit mit einer Kanzlei aus Liechtenstein gemeinsam nach deutschem Recht ein Vermittlerbegehren in Schaan, Liechtenstein eingereicht, das obligatorisch einer möglichen Klage in Liechtenstein vorgeschaltet ist.

Erst im Rahmen dieser Vermittlerverhandlung in Liechtenstein lenkte die Vienna Life Lebensversicherung schließlich ein und verpflichtete sich dazu, die Papiere der Anlegerin zu tauschen, so dass die Anlegerin nun anstatt der wertlosen X1-Global-Index-Zertifikate X1-Global-Garantie-Zertifikate in ihrem Depot hält, die über eine 100 %-ige Kapitalgarantie zum Laufzeitende verfügen (Leitschein des Vermittleramtes Schaan vom 22.12.2010, Az. 2010/085). „Wir freuen uns über diesen großen Erfolg für unsere Mandantin,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von der Kanzlei Rohde & Späth, der bei der Kanzlei Rohde & Späth das Verfahren betreut hat „und werden demnächst weitere Ansprüche gegenüber Vienna Life geltend machen, denn wir werfen Vienna Life vor, ihren Sorgfaltspflichten hinsichtlich der K1-Fonds nicht ausreichend nachgekommen zu sein.“

Betroffene K1-Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft K1 anschließen.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 06.03.2011 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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