Der IVG Euroselect 14 beteiligte sich an dem berühmten, vom Stararchitekten Norman Foster entworfenen Londoner Bürogebäude „The Gherkin“, das diesen Namen seiner markanten Form verdankt. Der Fonds kam im Frühjahr 2009 in die Schlagzeilen, weil er in Schieflage geraten war und keine Ausschüttungen mehr erfolgen konnten. Dies trotz einer nahezu vollständigen Vermietung des Objekts. Hintergrund waren die allgemein gefallenen Londoner Immobilienpreise, aufgrund derer auch der Wert des Fondsobjekts gesunken war. Darum verlangten die Banken höhere Zinsen für das Darlehen, mit dem der Fonds einen Teil des Kaufpreises der Immobilie finanziert.
Der Anleger hatte vorgetragen, dass er nicht korrekt über die speziellen Risiken dieses Fonds aufgeklärt worden ist. Das Gericht ließ sich von der Richtigkeit dieser Argumentation überzeugen und verurteilte die Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits mehrere geschädigte Anleger vertritt, empfiehlt betroffenen Anlegern rasches Handeln. Sie sollten sich rechtlich beraten und prüfen lassen, ob auch ihnen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Beratung zustehen. Grundsätzlich ist ein Anleger über die mit einer Geldanlage verbundenen Risiken vollständig aufzuklären, erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter. Diese Risiken sind bei „The Gherkin“ besonders vielfältig, da die Konstruktion des Fonds sehr komplex ist. Für eine ordnungsgemäße Aufklärung des Anlegers genügt es nicht ohne weiteres, wenn diese Risiken irgendwo versteckt im Emissionsprospekt erwähnt sind.
Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Betroffene Investoren können sich der Interessengemeinschaft „IVG Fonds Euroselect 14" im BSZ e.V. anschließen.
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 24.09.2010 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt