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Insolvenzverfahren Pecus - was ist zu tun?

Für die Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH ist nun Gewissheit, das Insolvenzverfahren ist eröffnet

(lifePR) (Dieburg, )
Als Insolvenzverwalter wurde vom Amtsgericht Charlottenburg der Rechtsanwalt Christian Otto bestellt. Viele Fragen und Unsicherheiten bleiben nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die geschädigten Anleger.

Das Berliner Amtsgericht Charlottenburg hat unter dem Az. 36 p IN 2617/13 die Mitteilung gemacht, dass das Insolvenzverfahren am 06.03.2014 über das Vermögen der Pecus Vermögensverwaltungsgesell-schaft mbH, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin, eröffnet wurde.

Für die Kunden der Pecus ist zu befürchten, dass auch eine gute Quote im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht mehr erreicht werden kann. Schließlich wurde gegenüber dem AG Charlottenburg durch den Insolvenzverwalter auch die Masseunzulänglichkeit angezeigt. Masseunzulänglichkeit ist ein juristischer Fachbegriff, der mit nichts zu holen übersetzt werden kann.

Wie müssen sich Kunden der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH verhalten?

In der kommenden Woche wird ein Schreiben des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Christian Otto an die betroffenen Pecus-Anleger herausgehen, in welchem diese dazu aufgefordert werden, ihre Insolvenzforderung bis zum 05.06.2014 beim Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Anleger sollten auf einem Formvordruck die Anmeldung zur Insolvenztabelle ihrer Forderungen vornehmen. Selbst wenn die Aussichten, hier noch ein wenig Geld zu erhalten, äußerst gering sind, wurde diese Maßnahme seitens des Insolvenzverwalters empfohlen.

Nun müssen sich die geschädigten Anleger an diejenigen halten, die als verantwortlich handelnde Personen als Anspruchsgegner in Betracht kommen. Hier sollten Anleger insbesondere gegen den früheren Geschäftsführer, Herrn Werner Ehrentraut, sowie den derzeitigen Geschäftsführer, Herrn Josef Buchsbaum, vorgehen. Aber auch die Beratungsgesellschaften sind hier als Anspruchsgegner in Betracht zu ziehen! Die Berater haben oft umfassende Haftpflichtversicherungen abgeschlossen, die eintreten könnten.

PECUS Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Berlin, Kurfürstendamm 69, 10707 Berlin. ...

Geschäftsführer:; 1. Buchsbaum, Josef Werner, *22.10.1946, Wien/Österreich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen;

Ehemaliger Geschäftsführer:; 2. Ehrentraut, Klaus Werner, *05.11.1960, Bad Tölz Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung;

Gesellschaftsvertrag vom: 01.08.1996 zuletzt geändert durch Beschluss vom 15.07.2009 Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.04.2010 ist der Sitz der Gesellschaft von Bad Tölz (Amtsgericht München, HRB 113970) nach Berlin verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Sitz). Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 26.08.1996.

Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer und von Hintermännern für Gesellschaft ist möglich, insbesondere bei Insolvenzstraftaten oder anderen Betrugsstraftaten. Diese führen zu einer sogenannten ,,Durchgriffshaftung". Fazit für betroffene Anleger der Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH:

Nur weil das Insolvenzverfahren über das Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft eröffnet wurde, sollten die Kunden nicht durch Untätigkeit ihre Chancen vertun. Es gibt noch weitere Anspruchsgegner, die für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können. Hier besteht allerdings Handlungsbedarf, denn seitens der Gesellschaft ist keine freiwillige Zahlung mehr zu erwarten.

Fachanwälte für Bank-und Kapitalanlagerecht kennen sich mit diesen Fällen aus. Dabei haben Anwälte den Vorteil, die die Berliner Gerichte kennen. Denn es gilt: Ein guter Rechtsanwalt kennt das Recht, ein hervorragender Rechtsanwalt das Recht und das Gericht! Für Verkäufer von Lebensversicherungen an die Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und der BSZ e.V. Interessengemeinschaft ,,Pecus Vermögensverwaltungsgesellschaft" beizutreten um ihre Ansprüche von einer Berliner BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei fachanwaltlich prüfen zu lassen.

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