Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Morgenstern rät daher allen betroffenen Kommanditisten dringend an, die Berechtigung dieser Forderungen durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Aus der bisherigen Vertretung von Fondsanlegern der Innova² zweite Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L. ist ihm eine solche Zahlungsverpflichtung seiner Mandanten nicht erklärlich geworden. Eine Aufforderung zur Erläuterung der rechtlichen Grundlagen, auf denen die Fondsgesellschaft ihre Ansprüche gegen die Kommanditisten stützen will, ließ die Fondsgesellschaft trotz entsprechender Aufforderung durch Dr. Morgenstern bis zum heutigen Tage unbeantwortet.
Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Innova beizutreten und die Interessen der Kommanditisten zu bündeln sowie die individuellen Ansprüche prüfen zu lassen.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.eu/...
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 13.05.2014 wieder. Hiernach eintretende Änderungen können die Sach- und Rechtslage sowohl rechtlich als auch tatsächlich ändern.