Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 241975

BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. Groß-Zimmerner-Str. 36 a 64807 Dieburg, Deutschland http://www.fachanwalt-hotline.de
Ansprechpartner:in Presseverantwortlicher +49 6071 9816810
Logo der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

8 Lehman-Urteile des OLG Hamburg gegen Haspa - Forderungsabtretung an Anwalt zwecks Klage zulässig

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat am 29.06.2011 bzgl. Lehman-Zertifikate acht rechtskräftige Urteile gegen die Hamburger Sparkasse (Haspa) erlassen, die dem BSZ e.V. Vertrauensanwalt Dr. Can Ansay vorliegen

(lifePR) (Dieburg, )
Allerdings ging es nur um die Zulässigkeit der Klagen.

Wie es dazu kam: Richter Brücker von der Zivilkammer 7 des LG Hamburg hatte am 17.06.2010 eine Sammelklage gegen die Targobank, bei der Dr. Ansay als einziger Kläger für die Anleger auftrat, als unzulässig abgewiesen mit der abwegigen Begründung, die Abtretungen der Anleger-Ansprüche an ihn seien unwirksam. Offenbar war der unspezialisierte Richter Brücker überfordert und wollte das sehr komplizierte Verfahren willkürlich loswerden - mit verheerenden Folgen. Denn daraufhin musste Dr Ansay zur Sicherheit in allen Verfahren - auch gegen die Haspa - einen Klägerwechsel durchführen, so dass die Anleger als Kläger auftreten und keinerlei Bedenken gegen die Zulässigkeit bestehen.

Jedoch behauptete dann die Haspa - offenbar um die Verfahren mit allen Mitteln zu verzögern - unzulässigerweise ins Blaue hinein, Rechtsanwalt Dr. Ansay hätte die Ansprüche wieder zurück abgetreten, wodurch eine Zustimmung der Haspa nötig wäre, welche die Haspa verweigerte.

Die auf Bankenrecht spezialisierte Zivilkammer 30 des LG Hamburg hatte dann aber in allen Verfahren Zwischenurteile zugunsten der Anleger erlassen und festgestellt, dass die Ansprüche nicht zurück abgetreten wurden und dass die verweigerte Zustimmung der Haspa jedenfalls „rechtsmissbräuchlich" sei. Dagegen hatte die Haspa Berufungen eingelegt, welche das OLG Hamburg nun zurückgewiesen hat, u.a. auch mit derselben Begründung wie die ZK 30, dass die Abtretungen an Rechtsanwalt Dr. Ansay - entgegen der Ansicht des Richters Brücker - sehr wohl wirksam waren. Forderungsabtretungen an einen Anwalt zwecks Klage haben den Vorteil, dass der Geschädigte dann Zeuge sein kann und evtl. nie vor Gericht erscheinen muss.

Nun werden die Verfahren gegen die Haspa weitergeführt vor dem LG Hamburg, welches dann über die Anträge von Dr. Ansay gemäß Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMug) entscheiden wird, demnach u.a. auch der Kapitalanlagebetrug der Haspa vom OLG Hamburg beurteilt wird.

Betroffene Anleger können sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Lehman Brothers anschließen.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.