Vom Medikationsplan bis Entlassbrief
Seit diesem Jahr steht die ePA allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung, wenn diese der Einrichtung nicht widersprochen haben. Noch dürfte in den Akten nicht allzu viel außer E-Rezepten zu finden sein. Doch peu à peu werden sich in ihr unter anderem Labor- und Bildbefunde, elektronische Arztbriefe, Daten zu Medikamenten und E-Rezepten oder elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern finden. Alles Belege, die sich Dr. Prosper Rodewyk, Hausarzt, Internist und Leiter der Bezirksstelle Dortmund der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, heute oftmals in seiner Praxis mühsam und zeitaufwändig zusammensuchen muss. „Wie oft telefoniere ich hinter Befunden her. Es gibt viele gute Gründe, der ePA nicht zu widersprechen“, so Dr. Rodewyk. Allein, wenn er wisse, auf welche Medikamente seine verschriebenen Arzneien träfen, helfe ihm das sehr.
Patient entscheidet über Zugriff
Auch Dr. med. Sebastian Casu, Chefarzt der Zentralen Notaufnahme an der Asklepios-Klinik in Hamburg-Wandsbek, ist ein überzeugter Fürsprecher der ePA: „Unsere Patienten sind oft nicht auskunftsfähig. Ich weiß nicht, wie ich Angehörige erreichen kann oder wie der Patientenwille ist“, so Dr. Casu. Diese Informationen könnten ebenso wie Vordiagnosen, Medikationsplan oder Infos zu Allergien in der ePA hinterlegt werden. Für ihn als Notfallmediziner sei das eine enorme Hilfe. Vorausgesetzt, die Daten seien vom Patienten freigegeben. Denn letztlich kann jeder Versicherte selbst darüber entscheiden, welche Daten sie oder er wem zur Einsicht freigibt. Darauf wiesen Juliane Kämpf, Projektleiterin für die ePA bei der BIG, und Nadine Schmitz, Produktverantwortliche für die ePA bei der BIG, hin. „Wir als Krankenkassen haben keinerlei Zugriff auf die ePA“, betonte Nadine Schmitz.
Fragen zur Datensicherheit
Das Thema Datensicherheit der ePA beschäftigte viele Interessierte im Chat. „Viele Probleme, die der Chaos Computerclub aufgedeckt hat, sind zwischenzeitlich behoben worden. Und es gibt die Zusage von Gesundheitsminister Lauterbach, dass der bundesweite Rollout der ePA erst erfolgt, wenn alle Sicherheitsmängel behoben sind. Uns als BIG ist es sehr wichtig, dass wir ein sicheres Produkt an unsere Versicherten herausgeben. Wir müssen aber auch ehrlich eingestehen, dass es eine 100-prozentige Sicherheit nie geben wird“, so Juliane Kämpf.
Für alle vier Expertinnen und Experten war klar: Auch wenn es bei der bundesweiten Einführung der ePA – avisiert ist der 15. April - sicherlich an vielen Stellen ruckeln wird, sie wird das Herzstück unserer Gesundheitsversorgung.
Die Aufzeichnung vom BIGtalk zur ePA kann hier abgerufen werden: www.big-direkt.de/bigtalk