Wenn Sie bei mehreren Banken Wertpapierdepots führen, kann es vorkommen, dass Sie mit dem Depot A Gewinne und mit dem Depot B Verluste erzielt haben. Die Banken wissen aber nichts voneinander. Fehlbeträge bei der Bank A können Sie deshalb nicht automatisch mit Gewinnen bei der Bank B verrechnen lassen, um weniger Kapitalertragsteuer auf Ihre Gewinne zahlen zu müssen. Das geht nur, wenn Sie bei Bank B bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese reichen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann Abgeltungsteuer zurück, sofern Sie zu viel gezahlt haben.
Was lässt sich steuerlich bei den Kapitalerträgen noch verbessern?
Wenn Sie bei mehreren Banken Wertpapierdepots führen, kann es vorkommen, dass Sie mit dem Depot A Gewinne und mit dem Depot B Verluste erzielt haben. Die Banken wissen aber nichts voneinander. Fehlbeträge bei der Bank A können Sie deshalb nicht automatisch mit Gewinnen bei der Bank B verrechnen lassen, um weniger Kapitalertragsteuer auf Ihre Gewinne zahlen zu müssen. Das geht nur, wenn Sie bei Bank B bis 15. Dezember eine Verlustbescheinigung beantragen. Diese reichen Sie bei Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Das Finanzamt erstattet Ihnen dann Abgeltungsteuer zurück, sofern Sie zu viel gezahlt haben.