Unverheirateten Paare, die ohnehin heiraten möchten, sollten dies lieber im Dezember als im Januar tun: „Nach einer Heirat erkennt das Finanzamt das Ehegattensplitting rückwirkend für das ganze Jahr an, sobald Sie bis Silvester standesamtlich geheiratet haben“, sagt Polz. Mit dem Ehegattensplitting lassen sich vor allem dann Steuern sparen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Umgekehrt gilt: „Lieber im Januar als im Dezember scheiden lassen, dann kann man das Ehegattensplitting noch für ein Jahr mitnehmen, sofern man es noch zusammen in einem Haushalt aushält“, sagt der Steuerberater.
Was bringt ein Wechsel der Steuerklassen?
Unverheirateten Paare, die ohnehin heiraten möchten, sollten dies lieber im Dezember als im Januar tun: „Nach einer Heirat erkennt das Finanzamt das Ehegattensplitting rückwirkend für das ganze Jahr an, sobald Sie bis Silvester standesamtlich geheiratet haben“, sagt Polz. Mit dem Ehegattensplitting lassen sich vor allem dann Steuern sparen, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Umgekehrt gilt: „Lieber im Januar als im Dezember scheiden lassen, dann kann man das Ehegattensplitting noch für ein Jahr mitnehmen, sofern man es noch zusammen in einem Haushalt aushält“, sagt der Steuerberater.