Zudem kann der Zoll ein sogenanntes Clearing-Verfahren einleiten. Das heißt: Er meldet den Fund auch anderen Behörden wie dem Finanzamt, die dann gemeinsam die Herkunft des Geldes überprüfen. Und solange dieses Verfahren nicht abgeschlossen ist, wird die gesamte Summe beschlagnahmt. Sollten die Recherchen ergeben, dass eine Steuerschuld besteht, wird der entsprechende Betrag einbehalten. Aber: Innerhalb der EU müssen Sie den Betrag nur auf Nachfrage eines Zollbeamten angeben.
In einigen europäischen Ländern gibt es eine Bargeldobergrenze. Nur bis zu diesem Betrag können Sie Einkäufe mit Münzen oder Scheinen tätigen:
- Griechenland 500,00 Euro
- Frankreich 1.000,00 Euro
- Belgien 3.000,00 Euro
- Dänemark 20.000 Kronen
- Tschechien 270.000 Kronen
- Bulgarien 10.000 Lewa
Bislang gibt es nur die Regelung, dass man sich bei Zahlungen über 10.000 Euro ausweisen muss und nachweisen, woher das Geld stammt. Auch der Händler ist verpflichtet, diese Angaben aufzuzeichnen und aufzubewahren.